Nicht selbständig nutzbares Wirtschaftsgut gehört zu GWG

2 Antworten

Die Abschreibungsklausel für GWG lautet: Ein GWG ist ein Gut, dass nicht selbstständig nutzbar ist und den Wert von 410,- nicht übersteigt. Für alle GWG: In einem Jahr dürfen die Sofortabschreibung oder Pollabschreibung den Wert von 1000,- nicht übersteigen. Du kannst also beides sofort abschreiben, allerdings musst du dich für eine Abschreibungsmethode entscheiden, entweder Pool -> Sammeln und am Ende alles gemeinsam abschreiben oder Sofortabschreibung -> Selbsterklärend

Moment .. "Ein GWG ist ein Gut, dass NICHT selbständig nutzbar ist" !?

Das ist doch nicht richtig, oder? Es muss doch selbständig nutzbar sein!?

Kein Wunder das Du die Antwort nicht gefunden hast. Du hast die Definition von Wirtschaftsgütern nicht zur Kenntnis genommen. Da geht es um die eigenständige Nutzbarkeit.

Eine Kamera ist nutzbar, ein Objektiv nicht. Also wird man es dazu aktivieren müssen. So eindeutig, wie von binauchda geschildert sehe ich das nicht. Auf alle Fälle ist da Luft für Überlegungen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Beide zusammen angeschafft ist es einfach, die beiden werden zusammen aktiviert und im Bestandsverzeichnis geführt. Als Einheit bewertet und dann auch entsprechend abgeschrieben.

Anders wenn die Anschaffungszeitpunkte auseinanderfallen. Ist das ursprüngliche Objektiv beschädigt worden, dann gilt die Anschaffung im Allgemeinen als Instandhaltung. Soweit es sich dabei um einen Ersatz handelt. Jetzt kann man sich über Brennweiten streiten. Wann ist diese Anschaffung eine Erweiterung oder Verbesserung die mit dem ursprünglichen nichts mehr zu tun hat!?

Ansonsten würde ich wie folgt lösen: 01 AK Kamera GWG - Sofortabschreibung. 02 nachträgliche Anschaffungskosten. Hinzuaktivieren des Objektives zum Restwert. In der Regel Null. Die im Vorjahr seit der Anschaffung vergangenen Monate von der Nutzungsdauer der Kamera abziehen. Jahres-AfA für Rest und Objektiv buchen.

Vielen Dank! Also Kamera und 2. Objektiv werden auf jeden Fall im selben Jahr gekauft.

Ich kann ja einfach mal sagen, was ich will :) Ich will natürlich das so hinbekommen, dass ich Kamera und auch das 2. Objektiv sofort komplett abschreiben kann. Ist das dann aber ausgeschlossen?

Würde es etwas ändern wenn das Objektiv weniger als 150 € kosten würde?

@dagurbenny

Ich war davon ausgegangen, dass es sich hier um eine Fragestellung aus einem Unterricht handelt. Alles andere macht hier auch keinen Sinn, weil im Unterricht bestimmte Grundannahmen allgemein getroffen sind. Bestimmte Regelungen sind im Unterricht eingeführt oder nicht. Demnach stehen sie für weitere Entscheidungen zur Verfügung oder nicht.

Hier kann man gar nicht so viel prüfen wie es nötig wäre.

Daher noch einmal lediglich zu dem Grundsatz, etwaige Ausnahmen habe ich genannt: Wirtschaftsgüter sind allein nutzbar. Es hilft Dir jetzt auch nichts die Betrachtung zu prüfen, ob das auf eine technische Funktionsfähigkeit zielt oder ob die entsprechende betriebliche Nutzung nicht, zum Teil oder vollumfänglich erfüllt wird.

Ein Objektiv ist nach der wohl allgemeinen Verkehrsauffassung nicht allein nutzbar. Zwar kann man ein Okular anbauen und hat ein Fernrohr, was das jetzt an der Bewertung ändert kann ich hier auch nicht durch prüfen.

So, und weil das Objektiv allein nicht funktioniert muss es zu einer anderen Sache dazu gehören. Die Buchführung ist Ausdruck der betrieblichen Wirklichkeit. Was nutze ich wie? Wann beschaffe ich was und was für Erträge folgen daraus.

Diese Funktion der Buchführung lässt sich auch nicht weg diskutieren. Das Objektiv gehört zur Kamera. Es ist eine Einheit. Auch wenn ich mir einen Computer kaufe. Gehäuse 50 Euro, Festplatte 80 Euro usw. Alle Teile zusammen 800 Euro. Jetzt kaufe ich noch einen Monitor, weil ich vorher keinen hatte. 120 Euro. Da diese Teile allein nicht nutzbar sind werden die zusammen aktiviert. Auch ein USB-Hub braucht man nicht um einen Computer zu nutzen, auch das Gehäuse nicht, trotzdem gehören die Ausgaben zu den Aufwendungen für die Anschaffung einfach dazu.

Dieses ganzen Dinge sind schon für viel größere Wirtschaftsgüter vor Gericht diskutiert worden. 10 PC, 1 Server und Kabel. Die 11 Rechner als GWG und die Kabel zusammen. Dann nachdem das Netz läuft, den Server austauschen, im Sinne eine Reparatur. Also hier mit Deinem Objektiv kannst Du nur einen Steuerberater fragen. Vielleicht findet er für Dich einen Weg.

@Dirk-D. Hansmann

Gut. Vielen Dank, ich denke mittlerweile auch, dass die Sofortabschreibung beim Kauf von Kamera (410€) und Objektiv (200€) im selben Jahr dann ausgeschlossen ist.

Aber wie ist es eigentlich, wenn ich kein Objektiv kaufe, aber zusätzlich eine Fototasche (20€) und eine Speicherkarte (40 €) dazu kaufe?

Die Tasche wäre ja für sich auch wieder eigenständig nutzbar. Die Speicherkarte nicht.

@dagurbenny

Es ist nicht so, wie Du denkst, eine Bewertungseinheit kann auch da entstehen, wo nur der Betrieb Dinge zusammen führt. Kauft ein Großbetrieb Speicherkarten und verteilt die an Mitarbeiter oder die nehmen die aus einer extra Station, dann womöglich keine Aktivierung.

Man kann an solche Dinge nicht wie an ein Schulbuch gehen und meinen das sei dann alles eindeutig geklärt. Ich könnte mit Sicherheit eine Stunde oder noch länger über den Sachverhalt mit jemandem vom Finanzamt diskutieren. Wie das in einem bestimmten Fall ist.

Kämen sicher auch zum Ergebnis. Aber wird der nächste Fall aufgemacht, dann kann alles schon wieder vollkommen anders aussehen.

Daher bringen diese Fragen Dir hier überhaupt nichts. Das liegt nicht an mir, sondern am System. Dieses hat aber auch für Dich, mich, Deinen Nachbarn und alle anderen auch möglichst einheitliche Vorgaben zu machen.

@Dirk-D. Hansmann

Dirk,

du hast echt Geduld. Der Fragesteller fragt dich, bis du endlich die Antwort gibst, die er haben möchte (natürlich kostenfrei) und du nimmst dir die Zeit.

Danke dir und Respekt