Fremde Person griff mich an, ich habe mich gewehrt und zurückgeschlagen. Was kann ich erwarten?

7 Antworten

Wenn die Frau deine Geschichte auch so bestätigt, dann war das Notwehr und da hast da nichts zu befürchten.

Wenn alles wirklich so passiert ist, wird da nicht viel herauskommen, denn zum eigenen Schutz darf man sich natürlich immer wehren, es müssen nur die Mittel verhältnismäßig sein. Und ich denke mal, dass das in dem Fall durchaus gegeben ist.

Kann sein, dass du eine Anzeige bekommst, die dann aber wieder fallen gelassen wird. LG

Die Aussage des Augenzeugen wird dich entlasten , im Normalfall wird das Gericht dann erkennen das du in Notwehr gehandelt hast.

Das war Notwehr von Dir.

Dir wird nichts geschehen, wenn auf jeden Fall Dein Freund zu Dir steht und eine korrekte und klare Aussage macht.