Freistellung im Ausbildung?

3 Antworten

Kann ich mich von der Arbeit bis Ausbildungsende Freistellen lassen, kann sowas verweigert werden.

Nein, Du kannst Dich nicht freistellen lassen und der AG kann Dir das nicht nur verweigern, er muss es verweigern.

Eine Freistellung würde gegen § 14 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz verstoßen das sagt, dass der Ausbildende dafür zu sorgen hat, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird.

Freistellungen vom Betrieb gibt es während einer Ausbildung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, für die Teilnahme an Prüfungen und für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (§ 15 BBiG).

Jetzt hast Du so lange durchgehalten, da wirst Du die letzten drei Monate auch noch schaffen. Ärgere Dich nicht, dass Du noch in den Betrieb musst, freu Dich, dass das nicht mehr lange dauert

ChristianLE  30.03.2022, 10:00
Eine Freistellung würde gegen § 14 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz verstoßen das sagt, dass der Ausbildende dafür zu sorgen hat, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird.

Es sei denn, der Betrieb kann nachweisen, dass die berufliche Handlungsfähigkeit schon vollständig vermittelt wurde.

Wir haben so einen Fall mal erfolgreich durchbekommen, aber da kommt es immer auf den Einzelfall an.

Hexle2  30.03.2022, 10:42
@ChristianLE

Dass es Ausnahmen gibt, gehört dazu ;-))

Bei einer dualen Ausbildung bist Du verpflichtet, neben der Schule auch den Betrieb zu besuchen. Dahingehend kann man dich nicht ohne weiteres freistellen.

Theoretisch könnte der Betrieb der Kammer vortragen und nachweisen, dass die berufliche Handlungsfähigkeit nach § 14 BBiG vermittelt wurde, aber mir fällt kein Grund ein, warum das der Betrieb tun sollte.

Freistellen heißt ja, Du bleibst daheim und bekommst dennoch deine Vergütung.

Die Prüfung hast Du wahrscheinlich noch nicht. Dann versuch, die Ausbildung zu beenden. Du stehst sonst ohne irgendetwas da.