Freistellung durch Arbeitgeber im Brandfall?

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Aber klar doch:

§ 12 Abs. 2 des FSHG, Zitat:

(2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.

Das Zitat ist aus dem FSHG NRW, gilt aber ähnlich in den anderen Bundesländern.

DH, davon habe ich noch nie gehört, finde ich aber gut so!

@KriLu

Bitte stellt euch einmal vor, ihr wärt Arbeitgeber. Und dann entscheidet neu, was ihr dem zumuten wollt. Oder seid ihr bei eurer Arbeitsstelle so entbehrlich, dass euer Fehlen keine Zumutung ist?

@Quasselstrippe9

Also ich bin Arbeitgeber und würde meine Mitarbeiter jederzeit für einen Feuerwehreinsatz freistellen, insb. dann, wenn ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, s.o.

Aber dem Arbeitgeber dürfen aus dem Engagement seines Mitarbeiters Nachteile entstehen?!? Klar ist ehrenamtliche Arbeit unverzichtbar und wichtig. Aber andere sollen dafür blechen? In größeren Städten gibt es hauptamtliche Wehren, da müssen die Betriebe auch nicht zahlen oder auf einmal ohne Mitarbeiter dastehn. Eine Zumutung für jeden Arbeitgeber!

@Krolline

Ich glaube, Du hast nicht die geringste Ahnung, wie wichtig die Rolle der freiwilligen Feuerwehren in der Rettungskette ist...

(Ich bin kein Feuerwehrmitglied).

@Krolline

gesetzlich ok, menschlich daneben, warum muss der AG unter der freiwilligen tätigkeit seiner angestellten leiden? da hätte ich auch keinen bock drauf

@Krolline

Und was machst du wenn es bei dem Arbeitgeber brennt und keiner von anderen Arbeitestellen freigestellt wird um das Feuer zu löschen? Dann ist er selber auch froh den Service zu haben und das Geld für die Stunden kann er bei der Gemeinde doch zurückfordern...

@DennisBehrendt

Aber es geht doch gar nicht um das Geld, jedenfalls nicht in erster Linie. Es geht darum, dass die Arbeit nicht getan wird. Die Kunden ärgern sich, im Extremfall ist niemand da, Termine können nicht eingehalten werden, die Kollegen werden grantig wegen Überlastung.

@Krolline

Bitte erst informieren, bevor man solche Halbwahrheiten verbreitet.

Wenn ein Betrieb einen Mitarbeiter für die Dauer eines Einsatzes frei stellt, erhält er von der Gemeinde Geld dafür. Bzw. der Mitarbeiter erhält Geld von der Gemeinde, und kriegt während des Einsatzes nichts von seinem Betrieb.

In diesen Fällen "bezahlt" die Allgemeinheit die Einsatzkräfte, genau wie bei hauptamtlichen Wehren auch.

Dein Argument, in größeren Städten müssten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht freistellen ist ebenfalls falsch, da es auch in Großstädten freiwillige Feuerwehren gibt, die regelmäßig alarmiert werden.

@Quasselstrippe9

Die Alternative wäre, dass es eine hauptamtliche Feuerwehr gibt, was viele kleine Gemeinden (bis ca 30.000 EW?) finanziell nicht leisten können. Die Konsequenz wäre eine starke Abnahme der Qualität und Quantität von Hilfseinsätzen. Wenn das gewollt ist ok, klappt in anderen Ländern ja auch. Nur soll sich dann niemand beschweren, wenn der Zimmerbrand aufgrund erhöhter Hilfsfristen ein Totalverlust des Gebäudes zur Folge hat oder man nach einem Verkehrsunfall etwas länger im Unfallfahrzeug eingeklemmt ist, als bisher.

@Krolline

Krolline, Sie scheinen ein gutes Beispiel für den Egoismus zu sein, den man allerorten beobachten kann. Es ist eine Zumutung für die gesamte Bevölkerung, wenn egoistische Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Tätigkeit in einer freiwilligen Feuerwehr gesetzeswidrig erschweren oder gar untersagen und dadurch ein einem Notfall keine schnelle Hilfe vor Ort ist. Ich bin sicher, Sie werden nach einer eigenen Notlage anders über den Sachverhalt denken. Ob Ihnen das zu wünschen ist lasse ich mal offen...

Das Gesetz ist eine Sache.....

Optimal wäre es, wenn dein Arbeitgeber einsieht das es sinnvoll und wichtig ( vielleicht auch irgendwann für ihn ) ist, was du machts.

Gezwungen wird keiner gern.

Rede mit ihm und versuche ihm nahezubringen worum es geht, im Zweifelsfalle nämlich auch um Menschenleben.

Wenn er allerdings völlig uneinsichtig sein sollte würde ich persönlich mir überlegen, ob ich für so jemanden langfristig weiter arbeiten wollte....

warum gibts da keine grundsätzliche Festlegung? solltes du mal tun - zum Chef gehen und eine Vereinbarung treffen

''warum gibts da keine grundsätzliche Festlegung?''

  • Die gibt es doch.
@bitmap

na dann darf er ja auch gehen, warum dann die Frage!

@Katja1976

Viele Fälle haben gezeigt, dass sich solche Fälle trotz der eindutigen Rechtslage häufig negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken..

ich bin bei der freiwilligen feuerwehr darf mei arbeit geber mich gehen lasen wenn ich gerufen werde

ich bin bei der freiwilligen feuerwehr darf der arbeit geber mich gehen lasen wenn ich gerufen werde