Freistellung durch Arbeitgeber bei Gerichtstermin?
Hallo zusammen,
Ich habe Einmaleins frage: Ich hatte heute um 14 Uhr einen Gerichtstermin für welchen ich eine 3 1/2 stündige Fahrt hin und nach 3 Stunden Verhandlung auch wieder zurück in Kauf nehmen musste. Ich bin also um 8:00 aufgestanden und war um 20:00 wieder zu Hause. Nun bin ich ziemlich übermüdet auf der Arbeit und frage mich ob mich der Arbeitgeber nicht normalerweise hätte freistellen müssen.
Danke für eure Antworten
4 Antworten
Wenn du nicht als Zeuge geladen warst, dann muss der Arbeitgeber dich nicht freistellen. Du kannst doch Urlaub nehmen. Bist du Zeuge, muss der Arbeitgeber dich freistellen, ohne Lohn. Du bekommst von der Zahlstelle des zuständigen Gerichts dann die Auslagen erstattet: Fahrkosten und auch entgangener Lohn.
Wenn Sie selbst Angeklagter in einem Verfahren waren(Strafprozess), oder Beklagter in einem Zivilverfahren und kein Zeuge, dann bekommen Sie auch kein Arbeitsausfall bezahlt und der Arbeitgeber muss Sie nicht frei stellen. Dies würde nur bei letzterem gelten. Dies geht aus ihrer Schilderung des leider nicht hervor.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
KaterKarlo2016
In diesem Falle steht Ihnen kein Anspruch auf Verdienstausfall bzw. Freistellung zu wie ich bisher aus ihren Informationen entnehmen kann. Sie hätten ein Tag Urlaub nehmen können, wenn kein persönliches Erscheinen angeordnet wurde, hätte auch die Vertretung eines Rechtsanwaltes vor Ort gelangt.
Persönliches erscheinen wurde angeordnet. Verzeihen sie bitte die Lückenhaften Angaben, leider bin ich recht stark von der Müdigkeit geplag
Du hättest aber auch einenTag Urlaub nehmen müssen denn, Dein Arbeitgeber hat mit dem, was privat bei Dir abläuft, nichts zu tun.
ja, hätte er
er bekommt dann sogar deinen arbeitsausfall bezahlt, er muss dich freistellen, bekommt das aber entschädigt, in geld, vom gericht
Wenn er selbst Angeklagter in einem Verfahren war(Strafprozess), oder Beklagter in einem Zivilverfahren und kein Zeuge, dann bekommt er auch kein Arbeitsausfall bezahlt und der Arbeitgeber muss ihn nicht frei stellen. Dies würde nur bei letzterem gelten. Dies geht aus der Schilderung des Fragestellers leider nicht hervor.
Zeuge im Zivilverfahren oder Zeuge im Strafprozess = Anrecht auf Verdienstausfall sofern er nicht arbeiten kann. Angeklagter oder Beklagter in einem gerichtlichen Verfahren = keine Entschädigung.
Es handelte sich um einen Familienprozess, ich war Antragsteller und gleichzeitig antragsgegner (Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde von beiden Seiten alleinig beantragt).