Freistellung durch Arbeitgeber bei Gerichtstermin?

4 Antworten

Wenn du nicht als Zeuge geladen warst, dann muss der Arbeitgeber dich nicht freistellen. Du kannst doch Urlaub nehmen. Bist du Zeuge, muss der Arbeitgeber dich freistellen, ohne Lohn. Du bekommst von der Zahlstelle des zuständigen Gerichts dann die Auslagen erstattet: Fahrkosten und auch entgangener Lohn.

Wenn Sie selbst Angeklagter in einem Verfahren waren(Strafprozess), oder Beklagter in einem Zivilverfahren und kein Zeuge, dann bekommen Sie auch kein Arbeitsausfall bezahlt und der Arbeitgeber muss Sie nicht frei stellen. Dies würde nur bei letzterem gelten. Dies geht aus ihrer Schilderung des leider nicht hervor. 

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

KaterKarlo2016

DennisBehrendt 
Fragesteller
 10.05.2016, 00:57

Es handelte sich um einen Familienprozess, ich war Antragsteller und gleichzeitig antragsgegner (Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde von beiden Seiten alleinig beantragt). 

KaterKarlo2016  10.05.2016, 00:59
@DennisBehrendt

In diesem Falle steht Ihnen kein Anspruch auf Verdienstausfall bzw. Freistellung zu wie ich bisher aus ihren Informationen entnehmen kann. Sie hätten ein Tag Urlaub nehmen können, wenn kein persönliches Erscheinen angeordnet wurde, hätte auch die Vertretung eines Rechtsanwaltes vor Ort gelangt.

DennisBehrendt 
Fragesteller
 10.05.2016, 01:38
@KaterKarlo2016

Persönliches erscheinen wurde angeordnet. Verzeihen sie bitte die Lückenhaften Angaben, leider bin ich recht stark von der Müdigkeit geplag

Du hättest aber auch einenTag Urlaub nehmen müssen denn, Dein Arbeitgeber hat mit dem, was  privat bei Dir abläuft, nichts zu tun.

ja, hätte er

er bekommt dann sogar deinen arbeitsausfall bezahlt, er muss dich freistellen, bekommt das aber entschädigt, in geld, vom gericht

KaterKarlo2016  10.05.2016, 00:37

Wenn er selbst Angeklagter in einem Verfahren war(Strafprozess), oder Beklagter in einem Zivilverfahren und kein Zeuge, dann bekommt er auch kein Arbeitsausfall bezahlt und der Arbeitgeber muss ihn nicht frei stellen. Dies würde nur bei letzterem gelten. Dies geht aus der Schilderung des Fragestellers leider nicht hervor.

Frauenwollenmir  10.05.2016, 00:40
@KaterKarlo2016

echt, also zeugen in zivil nicht?

mhmhmhmhm, weiß ich nicht 100%, kann sein

KaterKarlo2016  10.05.2016, 00:43
@Frauenwollenmir

Zeuge im Zivilverfahren oder Zeuge im Strafprozess = Anrecht auf Verdienstausfall sofern er nicht arbeiten kann. Angeklagter oder Beklagter in einem gerichtlichen Verfahren = keine Entschädigung.