Sich als Arbeitnehmer selber freistellen mit sofortiger Wirkung?

2 Antworten

Wenn Du eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats hast, kannst Du jetzt noch zum 15. Mai kündigen wenn der AG Deine Kündigung spätestens am 17. April erhält. Da das der Ostermontag ist, kannst Du die Kündigung auch morgen abgeben.

Bei einer Frist von einem Monat zum Monatsende, ist der früheste Termin zu dem Du kündigen kannst der 31. Mai.

Es gibt kein "Recht auf bezahlte Freistellung", es gibt aber das Recht auf Urlaub wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen.

Verweigert der AG den Urlaub, muss er das gut begründen können. Er müsste schon nachweisen, dass ohne Dich der Betrieb Schaden nehmen könnte (z.B. Verlust eines Auftrags, Strafzahlungen wegen verspäteter Lieferung.....).

 Da mittlerweile schon April ist ist der Resturlaub (26 Tage aus dem Vorjahr) rein rechtlich verfallen. Den möchte ich trotzdem noch nehmen in dem ich mich zur Arbeitssuche freistellen lasse.

Na dann, viel Glück. Ich kann und will nicht beurteilen, wie Dein Noch-AG darauf reagiert, da ich die Gepflogenheiten im Betrieb genau so wenig kenne wie evtl. vorhandene Betriebsvereinbarungen (wobei ich nicht glaube, dass es einen Betriebsrat gibt. Sonst hättest Du nicht mehr so viel Resturlaub).

 

Für Arbeitssuche bezahlt freistellen

Dieser Anspruch besteht - aber nicht wochenlang einfach für die Stellensuche, sondern temporär für die Zeit der Vorstellungsgespräche,Termine Jobcenter etc.

Üblicherweise für ein paar Stunden oder bei auswärtigen Vorstellungsterminen ggf. auch einmal für einen Tag.