Bin in nach Freistellung "arbeitslos" obwohl ich noch unter Vertrag bin? Insolvenz

5 Antworten

Du bist bis 30.09. angestellt. Der Insovenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers.

Vergiß nicht, Dich umgehend beim Arbeitsamt zu melden!

Gleich nach der Kündigung beim Amt gemeldet ;-)

Danke sehr.

Du bist trotzdem erst ab 01.10.2014 arbeitslos. Er kann dich frei stellen aber das Geld bekommst du trotzdem. Es scheint ja auch alles geregelt zu sein. Wenn du dich bereits beim Arbeitsamt gemeldet hast kannst du schon einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen ab 01.10.2014. Du bleibst auch bis 30.09.2014 angestellt.

Danke für die Antwort.

Der Insolvenz-Verwalter erzählte aber irgendwas von: wir müssen ab dem 01.09. zum Amt gehen und dann bekommen wir 70 % vom Amt (ARbeitlosengeld oder Insolvenzgeld?????? ) und die Differenz von 30 % von ihm.

Ich verstehe das alles nicht.

Arbeitslos bist du nach Paragraph 138 Absatz 1 unter anderem auch wenn du beschäftigungslos bist.

Das Beschäftigungsverhältnis ist die tatsächliche Arbeit und das Arbeitsverhältnis ist der rechtliche Rahmen der dich mit dem Arbeitgeber verbindet. Daher kann du noch in einem Arbeitsverhältnis stecken, aber gleichzeitig arbeitslos sein weil du durch die Freistellung nicht mehr arbeitest und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Arbeitslos bist du dann, wenn du keine Beschäftigung hast, versuchst deine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und wenn du dich für die Agentur für Arbeit zur Verfügung stellst.

Durch die Freistellung ändert sich vorerst nichts. Du könntest ab sofort bei einem anderen Unternehmen anfangen, dann entfällt die Gehaltszahlung. Du kannst dich also voll auf Bewerbungen konzentrieren.

Gegen wen willst du denn klagen? Eine pleite gegangene Firma?

Wenn Du zu Ende September gekündigt und für den vollen Monat freigestellt bist, bedeutet das nur, dass Du nicht zur Arbeit erscheinen musst. Das it dem geld scheint ja auch sichergestellt zu sein, also mach Dir mal keine Sorgen dazu.

Du solltest allerdings schnellstmöglich zur Arbeitsagentur gehen, arbeitssuchend gemeldet reicht einfach nicht. Außerdem können die Dir genau erklären, wie das alles abläuft.

Danke schön.

Ich bin schon gemledet. Die wissen, wann ich die Kündigüng erhalten habe und sagen, das treicht. Schicken mir alles zu und sagen, dass ich dann am 01.10. spätestens persönlich vorsprechen muss. Fertig.

Lange Rede

Du bist ab dem 01.10. arbeitlos ... das heißt bis 30.09 angestellt ...

woher Du das Geld bekommst kann Dir doch "schnuppe" sein .. hauptsache du bekommst es ...

ich verstehe Dein Problem irgendwie nicht ...

Danke sehr.

Das ist nicht egal leider, weil ich muss ja wissen, wo ich mich hinwenden muss. Und es macht schon nen Unterschied, ob das alles so weiterläuft oder ob ich am 01.09.2014 beim Arbeitsamt vorsprechen muss.