Freistellung vom Frauenarzt in der Schwangerschaft?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich geht das ganz einfach, heißt aber nicht Freistellung sondern beschäftugungsverbot. Ausstellen kann das der frauenarzt, Hausarzt oder betriebsarzt.

Wenn der Betrieb nicht in der Lage ist den Arbeitsplatz entsprechend den Anforderungen zu gestalten dann muß der Betrieb das Beschäftigungsverbot aussprechen.

Ärzte sprechen nur individuelle Verbote aus. 

Es ist das Problem Deines Chefs. Auf keinen Fall kann er Dich weiterhin mit den angesprochenen Lösungsmitteln arbeiten lassen. Er muß das mit der Gewerbeaufsicht klären.