Frau will mit Tochter 400 Kilometer weit wegziehen. Ist das so einfach?

11 Antworten

Hallo,

ein bekanntes Problem, auch bei uns! (bei einem unserer Söhne)

Grundsätzlich kannst Du natürlich nicht verhindern das sie umziehen wird, es bleibt also nur die Frage nach dem Kind.

Auch hier sieht es auf den ersten blick eher schlecht für Dich aus, ein Kind kann man ja nicht teilen und in aller Regel werden die Kinder eher den Müttern zugesprochen.

Das Umgangsrecht regelt, dass der Umgangsberechtigte, dann ja Du, die Kosten in voller Höhe selber zu tragen hat, schränkt allerdings ein, das in besonderen Fallen, also wenn es sehr weit ist, auch der andere Elternteil an den Kosten beteiligt werden kann.

Mehr ist vorab und auf die Schnelle nicht zu sagen.

Der nächste Schritt wäre Klage auf alleiniges Sorgerecht, meist kein schöner Weg mit ungewissen Ausgang. Alleine das Argument das Kind ja täglich sehen zu wollen reicht sicher nicht aus um dies zu erhalten, denn das wird sicher auch die Aussage der Mutter sein.

Es tut mir leid und ich erlebe es ja selber jedes 2. Wochenende. Wir fahren zwar nur rund 700 km je Besuchswochenende, im letzten Jahr waren das dennoch rund 20.000 km die ganz alleine zu unseren Lasten gingen unser Sohn kann nicht, mangels Masse und die Mutter will nicht und hat wohl auch nicht die Mittel. Selbst die Kostenbeteiligung wird da eher schwer und so können wir nur überlegen eben auf den Umgang zu verzichten. Das ist in der Tat eine berechtigte Überlegung, auch dann wenn die Kinder dafür ja nichts können. Nun kommt aber der Brüller, dann wäre es dem Kind möglich auf Umgang zu klagen, so lange die noch klein sind also dem Rechtsbeistand, i.d.R. das Jugendamt..

Tolle Sache, dann dürften wir Kraft Urteil weiter das machen was sich Mama wünscht ... deutsch halt.

warum sollte es schlecht für ihn aussehen. das kind lebt bei ihm. die ex will ausziehen. er hat gsr und damit auch teil des abr. somit verbietet er ihr den auszug des kindes aus seiner wohnung und sie hat umgangsrecht.

Sorgerecht ist nicht auf eine bestimmte Entfernung beschränkt. Sehe es als Ehrenamt an, dass Deine Ex es Dir eingeräumt hat. Sie hätte es nicht tun müssen. Sie ist von Dir getrennt und kann mit ihrem Kind hinziehen wohin sie will und braucht definitiv keine Einwilligung von Dir. Es ist Deine Sache das Sorgerecht wahrzunehmen. Das Umgangsrecht wird für Dich jetzt schwieriger, aber auch da finden sich Lösungen. Vermische nicht Sorge- und Umgangsrecht.

ehrenamt? wie dumm ist das denn? es steht ihm zu, dass sorgerecht zu haben. hätte sie es nicht eingeräumt, dann hätte er es gerichtich beantragt und bekommen.

sie kann hinziehen wo sie will, aber nicht mit dem kind. so wird ein schuh draus. sie wohnt ja noch bei ihm, also darf sie gehen. wenn er es allerdings will, dann darf sie das kind nicht mitnehmen. sie hat umgangsrecht und unterhaltspflicht. so kann seine lösung lauten wenn er clever ist.

Der Vater hat die selben Rechte und genau so viel über das Kind zu entscheiden wie die Mutter.

Seit knapp einem Jahr braucht der Vater da keine gönnerhafte Ex mehr. Er bekommt die gemeinsame Sorge, weil sie ihm ganz einfach zusteht.

Und selbstredend braucht sie für den Umzug sein Einverständnis - außer sie hätte das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

@Menuett

er hat doch schon gemeinsames sorgerecht und sie wohnen noch immer zusammen. also kann er den auszug des kindes aus dem gewohnten umfeld verhindern indem er der ex die mitnahme verbietet.

Wenn das gemeinsame Sorgerecht vorliegt (so wie in deinem Falle) ist es nicht so einfach für sie. Letzlich ist es so dass sie wahrscheinlich doch umzieht und du dich mit der Situation arrangieren musst. Du hast dann zwar die Möglichkeit des Rechtsweges und auch gute Aussicht auf Erfolg (dir wird Recht gegeben) aber zwingen kann man die Mutter nicht wieder zurück zu ziehen. Was eventuell geschehen könnte wäre dass die Kosten für den Umgang sie alleine zu zahlen hätte, da durch ihre Entscheidung der Umgang mit deiner Tochter erheblich gestört wird und für die Wahrnehmung des Umgangs hohe Kosten entstehen.

wenn du das nicht möchtest, wird es auch nicht passieren. lass deine ex ausziehen und behalte das kind ein. sie darf ohne deine zustimmung das kind aus der wohnung nicht entfernen. wenn sie erstmal weg ist, hat sie fakten geschaffen, die du schwer überwinden kanst.

geh zum einwohnermeldeamt und sage dort bescheid das eine ummeldung des kindes nicht erwünscht ist. ghet die kleine schon zur kita? dann melde dort das eine abmeldung ebenfalls nicht vollzogen wird.

deine ex braucht deine erlaubnis zum umzug nicht, aber sie braucht sie fürs kind. warum setzt du deine ex nicht einfach an die luft, nimmst die kleine und fährst ein paar tage in den urlaub um sicher zu gehen, dass kind nicht einfach in einer nacht- und nebelaktion verschwindet?