Französischen Pass beantragen

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Seit knapp 2 Jahren um genau zu sein ist dieser Fall kein Problem mehr. Bis zu diesem Zeitpunkt war es aus französischer Sicht auch kein Problem, die deutsche Staatsbürgerschaft jedoch war nicht kummulierbar. Das ist nun möglich, sofern es sich um eine EU-Staatsbürgerschaft oder das schweizerische Gegenstück handelt. Welche Papiere genau du brauchst müsste dir in der Tat das F-Konsulat sagen können, oder aber www.service-public.fr . Die französische Staatsbürgeschaft wird übrigens nicht mehr so ohne weiteres nur per Geburtsort vergeben, u.U. kann das trotzdem ein großer Verwaltungsakt werden, oder sogar unmöglich sein. Beispiel: beide Söhne einer guten Freundin sind in Frankreich geboren und gehen dort zur Schule - sind also nur in den Ferien in Deutschland - da aber beide Eltern Deutsche sind haben sie grundsätzlich erstmal nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Allerdings können sie später, auf ihren Wusch hin, problemlos die französische beantragen und auch erhalten.

Für Frankreich ist das kein Problem. Aber noch ist die "doppelte Staatsbürgerschaft" für Deutschland ein administratives Problem. Das Gesetz besagt: "Wer freiwillig seine deutsche Staatsbürgersschaft aufgibt und eine andere annimmt, verliert von Amts wegen die deutsche Staatsbürgerschaft". Dies passiert mitunter bei Ehen mit Ausländern, wenn sie nicht vor einem deutschen Standesamt nach deutschem Eherecht geschlossen wurden. Bei dir ist es jedoch etwas anderes: Du hast beide Staatsangehörigkeiten bereits von Geburt an. Da geht es dir wie dem Deutsch-Franzosen Daniel Cohn-Bendit, der als "Deutscher" in deutschen Parlamenten Abgeordneter war, und als "Franzose" im EU-Parlament sitzt, und beide Pässe besitzt. Wende dich an ein französisches Konsulat oder viel besser an die oben bereits genannte Adresse von www.service-public.fr wo du auch - auf Französisch - telefonisch kostenlose Auskünfte bekommst.

In Frankreich gilt ein anderes Staatsangehörigkeits-Recht als bei uns. Dort ist zB jeder, der (auch nur auf der Durchreise) in F geboren wurde, Franzose. Also mit allen Unterlagen, die diese Nationalität nachweisen, zum franz. Konsulat gehen. Die deutschen Behörden werden nichts dagegen unternehmen. Aber Gebühren kostet dich der Pass sicherlich auch. Telefonische Auskunft in D unter 030-590.03.90.85