Doppelte Staatsangehörigkeit deutsch-türkisch?
Ich hab eine Frage.
Ich wurde in Deutschland geboren, aber meine Eltern haben den türkischen Pass.
(Leben schon lange hier)
Ich habe bis zum 16. Lebensjahr nur den türkischen Pass gehabt, dann habe ich den deutschen Pass mit 16 bekommen. Nun bin ich 18 und habe gehört, dass die jenigen, die nach 2000 geboren sind, das recht auf eine Doppelte Staatsangehörigkeit haben. Ich habe letzte Woche etwas beim Bürgeramt beantragen müssen und bei "Staatsangehörigkeit" stand ,,deutsch, türkisch" drauf. Habe ich die Doppelte Staatsangehörigkeit?
Ich frage, weil alles erst ab Montag offen hat. Vielleicht kennt sich jemand trotzdem schon damit aus.
MfG
1 Antwort
Dass du erst mit 16 einen deutschen Pass erhalten hast, bedeutet ja nicht, dass du auch erst dann die deutsche Staatsangehoerigkeit bekommen hast. Vermutlich hast du die schon von Geburt an und es wurde eben erst ein Pass fuer dich beantragt, als du 16 warst.
Ich habe letzte Woche etwas beim Bürgeramt beantragen müssen und bei "Staatsangehörigkeit" stand ,,deutsch, türkisch" drauf.
Daraus schliesse ich, dass mindestens einer deiner tuerkischen Elternteile zum Zeitpunkt deiner Geburt (die ja nach dem 31.12.1999 war) bereits seit mindestens 8 Jahren mit Aufenthaltstitel in Deutschland gelebt hat. Somit hast du als in Deutschland Geborene automatisch die deutsche Staatsangehoerigkeit erhalten. Die tuerkische hast du aufgrund deiner Abstammung von mindestens einem tuerkischen Elternteil ebenfalls automatisch erhalten. Dann hast du beide Staatsangehoerigkeiten und kannst diese - da du ja offensichtlich auch in Deutschland aufgewachsen bist - bis zum Lebensende behalten.