Deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip?
Guten Tag
Wie ihr es schon dem Titel entnehmen könnt habe ich eine Frage in Bezug auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ich bin im Jahr 2002 in Deutschland geborenen (von ausländischen Eltern) und habe somit ein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Meine Eltern haben mir diese jedoch nicht nach meiner Geburt besorgt, da sie der Meinung waren dass die französische mir reichen würde.
Im September beginne ich mein Studium und benötige nun die deutsche Staatsangehörigkeit, da es mir vieles erleichtert, allerdings weiß ich nicht genau wo ich hin muss und wie das funktioniert (München).
Muss ich bestimmte Tests machen? Einfach einen Ausweis beantragen? Wie beantrage ich sowas? Muss ich die französische aufgeben?
Danke!
3 Antworten
Wo Du hin musst erfährst Du hier:
https://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1080548/
... übrigens, nur durch die Geburt in Deutschland besteht noch kein Anspruch auf die Deutsche Staatsangehörigkeit (§4 StAG). Das mag in Frankreich anders sein.
Genaueres erfährst Du hier:
Lies mal das hier:
"Seit dem 20. Dezember 2014 können sie beide Staatsangehörigkeiten behalten, wenn sie hier aufgewachsen sind. Nur wer nicht hier aufgewachsen ist, muss sich nach Vollendung des 21. Lebensjahres grundsätzlich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden.
Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Die Eltern werden normalerweise nach der Geburt des Kindes vom Standesamt darüber informiert, wenn ihr Kind durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat."
habe somit ein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
nur wenn die Voraussetzungen deiner Eltern passen https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/voraussetzungen-460586
ja, dann beantrage den Perso bei eurem Bürgeramt