Fragen zu Alg1 Kürzung bei Teilzeit?

4 Antworten

Grundsätzlich wird das Arbeitlosengeld nur in dem Umfang ausgezahlt in dem du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Das bedeutet in in deinem Fall, dass das Arbeitslosengeld auf die 30 Stunden die du Gespräch mit deinem Vermittler "vereinbart" hast gemindet wird.

Dazu musst du nichts unterschreiben. Der Vermittler trägt die Verfügbarkeit in deinem Datensatz ein und gibt die Info an die Leistungsabteilung weiter.

Die Anhörung ist rechtens. Denn man gibt dir die Möglichkeit Stellung zu nehmen und weist dich darauf hin was passieren kann.

Die Anhörung solltest du auf jeden Fall ausgefüllt zurück senden sonst wird nach Aktenlage entschieden. Erst wenn die Anhörung vorliegt oder die Frist dafür abgelaufen ist wird die Leistungsabteilung entscheiden. Daher ist ein Widerspruch noch nicht möglich. Dies geht erst wenn der Änderungbescheid bei dir eingeht.

Du kannst natürlich angeben, dass du Vollzeit den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Dann wirst du jedoch entsprechende Vermittlungsvorschläge (mit Rechtsfolgebelehnung) erhalten. Bewirbst du dich darauf dann nicht, weil du die Stundenzahl nicht leisten kannst, drohen Sperrzeiten von drei Wochen wg. Ablehnung einer Arbeitsstelle oder wenn man dir nachweisen kann dass du absichtlich falsche Angaben gemacht hast kann dies sogar als Straftat gewertet werden.

Sollte das Arbeitslosengeld zum Leben nicht ausreichen kannst du aufstockend ALG II beim JC oder der Kommune beantragen (je nach Wohnort). Auch Wohngeld wäre möglich.

ShivaCosma 
Fragesteller
 03.04.2018, 00:44

Okay, das hört sich logisch an.

Ich dachte eben, dass ich zu Änderungen wieder so etwas wie eine neue Vereinbarung unterschreiben müsste.

Zu Vollzeitbewerbungen kehre ich natürlich nicht zurück jetzt. Das würde ja auch keinen Sinn machen. Ich kann definitiv nicht mehr.

Du könntest Widerspruch einlegen, das zieht sich aber hin und man wartet ewig auf sein Geld. Nicht ganz die feine Art aber die schnellere Lösung: Teile dem Amt mit, das man dich offensichtlich falsch verstanden hat. Du bevorzugst Teilzeit, bist aber auch für andere Angebote offen. Vermittelt man dir ein Bewerbungsgespräch für eine Vollzeitstelle, dann teile dem Unternehmen gleich im ersten Gespräch mit, das du nur xx Stunden bereit bist zu arbeiten. Wenn sie dich wirklich wollen bieten sie dir drn gewünschten Teilzeitvertrag an, falls nicht, werden sie dich bei der Mitarbeiter-Auswahl nicht weiter berücksichtigen.

Das ist schon alles korrekt so!

Die Möglichkeit einer Anhörung solltest du nutzen, da kannst du deine Ansicht der Dinge ja mitteilen, machst du das nicht, dann wird nach Aktenlage entschieden und aus dieser geht hervor das du nur noch in Teilzeit vermittelbar bist, dazu bedarf es keiner Unterschrift von dir.

Wenn du dann einen Bescheid wegen deiner Anhörung bekommst, dann kannst du fristgerecht einen Widerspruch einlegen, darin sollte dann auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein.

Hast du vorher angenommen eine 40 Stundenwoche gehabt und dein ALG - 1 Anspruch wurde daraus berechnet, dann steht dir bei 30 Stunden Verfügbarkeit dann dementsprechend weniger ALG - 1 zu.

Mehr als dein dann neu berechnetes Wohngeld wirst du nicht bekommen, denn eine zusätzliche Sozialleistung ist damit ausgeschlossen, du könntest dann nur den evtl.Anspruch auf eine Aufstockung beim Jobcenter ( ALG - 2 bzw. auch Hartz - lV ) prüfen lassen.

Sollte dir da mehr zustehen, müsstest bzw.könntest du einen ALG - 2 Antrag stellen, dann wird Wohngeld eingestellt.

Was musst du denn an Warmmiete zahlen, wie groß ist deine Wohnung, was bekommst bzw.hast du bisher an ALG - 1 bekommen, hast du auch noch ein KFZ - für das Haftpflicht gezahlt wird, wenn ja, dann wie viel pro Monat?

ShivaCosma 
Fragesteller
 03.04.2018, 12:23

Danke für die Antwort.

Das ich jetzt weniger Alg1 bekomme, verstehe ich doch. Das ist richtig so. Nur ich hatte eben angenommen, dass dies schriftlich vereinbart wird.

Und diese "Drohung" empfand ich auch als ungerecht. (Habe inzwischen eine Stellungnahme geschrieben und warte ab.)

Aus meinen Unterlagen geht nicht hervor, dass ich überhaupt vermittelbar bin. Warum sollte ich sonst um diese Erwerbsminderungsrente bis vor das Sozialgericht kämpfen? Ich hatte die Rente 5 Jahre und war auch davor lange krank... Wahrscheinlich kann ich froh sein, dass ich überhaupt Alg1 bekomme.

Meine Ausgaben hier aufzuzeigen, wäre Unsinn, da überall anders berechnet wird. Ein Kfz kann ich mir jedenfalls schon lange nicht mehr leisten...

isomatte  03.04.2018, 12:58
@ShivaCosma

Da muss nichts schriftlich gemacht werden, eine Sperre deiner Leistungen würdest du doch auch ohne deine Zustimmung erhalten, solltest du gegen deine Pflichten verstoßen!

Es steht doch außer Frage das du nicht mehr voll vermittelbar bist, dass sagst du ja selber, dass du nur noch für 30 Stunden die Woche vermerkt bist, sollte das auch nicht zutreffen und du fühlst dich selber gar nicht mehr vermittelbar, dann kannst du wirklich froh sein das du überhaupt noch Leistungen bekommst bzw.das man dich nicht noch weiter herunter gesetzt hat.

Du sollst hier nicht deine ganzen monatlichen Verpflichtungen hier aufführen, sondern nur was ich dich gefragt habe, da fällt ja dann schon einmal die KFZ - Haftpflicht weg.

Aber auch ohne das du hier weitere Angaben machst, kann ich dir sagen was dir zumindest vorübergehend vom Jobcenter an Aufstockung zustehen würde.

Als Single stünden dir derzeit 416 € Regelleistung für den Lebensunterhalt zu + deine derzeit tatsächlich zu zahlende KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), dass würde deinen Mindestbedarf ergeben.

Von deinem ALG - 1 könntest du dann eine 30 € Versicherungspauschale abziehen, der Rest vom ALG - 1 würde dir auf den oben genannten Bedarf angerechnet, würde dann noch ein Bedarf bestehen, dann würde dieser mit ALG - 2 aufgestockt.

Zu welchem Zeitpunkt hätte ich da etwas melden sollen und können?

Du hättest zumindest schon mal melden können das du Erwerbsminderungsrente beantragt hast. Dies würde dann ja auch schon evtl. Aufschluss geben ob oder wie weit du noch für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Ist es rechtens, dass mir bereits einen Tag später auch eine "Drohung mit Anhörung zu einem Sachverhalt" zugeht?

Wenn sich am Montag etwas ändert und du Dienstag dann eine Anhörung dazu bekommst ist das doch gut. Besser so als erst Wochen später. So kannst das ja alles schneller klären.

Und was willst du denn unterschreiben müssen? Wenn du dem Sachbearbeiter sagst nur noch TZ arbeiten zu wollen/können, dann muss er ja daraus dann seine Konsequenzen ziehen.

Und wenn dir das Geld nicht mehr reicht, dann bleibt vermutlich nur das schon beantragte Wohngeld.

ShivaCosma 
Fragesteller
 03.04.2018, 00:42

Ich hatte einen Antrag auf Weitergewährung der EMRente. Davon wusste die Arbeitsagentur und natürlich auch der Vermittler. Und sie wissen auch, dass die Sache vor das Sozialgericht geht. Ich bin eigentlich laut Med. Dienst der ARGE gar nicht vermittelbar gewesen - bis andere Gutachter das anders sahen...

Kamikaze2001  03.04.2018, 00:45
@ShivaCosma

Also hast du vorher EMRente bekommen und diese lediglich verlängern wollen?
Dann warst also sozusagen schon länger lediglich auf TZ vermittelbar und das wurde nur mit Auslaufen der Rente auf VZ gestuft oder wie?

Wenn dem Sachbearbeiter dies alles bekannt war, dann verstehe ich nicht warum deine Äußerung mit der TZ für ihn so überraschend gewesen sein soll...

ShivaCosma 
Fragesteller
 03.04.2018, 12:37
@Kamikaze2001

Ja, ich wollte diese Rente verlängern lassen... Ich hatte eine volle EMRente. (Arbeitsmarktrente, teilweise Rente unbefristet). Wurde mir aber alles(!) entzogen im letzten Jahr. Ich war also bis dahin gar nicht vermittelbar, weil berentet und nicht arbeitslos. -

Dann kam das Warten auf den Bescheid zu meinem Widerspruch. Und eben 40 Std Alg1 erst mal, aber ohne Vermittlungsversuche... (Nahtlosigkeitsreglung)

Widerspruch abgelehnt.. neues Gespräch, wie es weiter geht... Überrascht war der Sachbearbeiter gar nicht. Ich(!) fühlte mich überrollt, weil ich diese "Änderung" nicht irgendwo unterschreiben musste. Nun weiß ich es ja besser.

Weniger Geld ist richtig, aber ohne Info, dass es sofort so ist - die letzten Tage des Monats. Und dann noch eine Standarddrohung für diese Rückzahlung, von der ich einen Tag vorher noch nichts wusste... Na ja...

Kamikaze2001  03.04.2018, 12:46
@ShivaCosma

Wenn du vorher gar nicht arbeitsfähig warst, warum wurdest du dann im Leistungsbezug als voll vermittelbar geführt? Ist mir irgendwie etwas unverständlich, man kann ja nicht automatisch annehmen das jemand mit Ablaufen einer Rente wieder voll regeneriert ist.

Das man zu viel gezahlte Leistungen zurück fordert ist allerdings normal. Wenn du dir Weihnachtsgeld vom AG bekommst und dann direkt kündigst muss das ja auch meist zurück gezahlt werden.
Schön mag das sicher nicht sein, aber rechtlich wohl völlig in Ordnung.