ALG1 bei Aussicht auf neue Stelle?

6 Antworten

Wahrscheinlich.

Man kündigt immer erst dann, wenn man einen neuen Vertrag unterschrieben hat. Das war echt nicht klug.

Ich wurde per Email darüber informiert, dass man dringenden Bedarf hat und sich für mich entschieden hat.

Vielleicht rettet Dich diese Email vor einer 12-wöchigen ALG I Sperre oder verkürzt diese zumindest.

Wenn du die Korrespondenz nachweisen kannst, hast du m.E. nach gute Karten.

Aussicht auf neue Stelle - Wenn Sie eine feste Zusage oder auch nur nachweislich konkrete Aussichten auf eine neue Stelle hatten, haben Sie die Arbeitslosigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt, selbst wenn der Jobwechsel dann nicht geklappt hat (LSG Hamburg, Urteil vom 1. Februar 2012,  Az. L 2 AL 49/09). Die Agentur für Arbeit darf keine Sperrzeit verhängen.

"Muss ich nun mit einer Sperrzeit rechnen???"

Ja, du hattest ja keinen neuen Arbeitsvertrag :( 3 Monate Sperrzeit werden es. Direkt zu kündigen war sehr leichtsinnig, vielleicht kannst du die Kündigung im Einvernehmen zurückziehen

Muss ich nun mit einer Sperrzeit rechnen???

Eigentlich schon. Du hast Dich selbst bedürftig gemacht.

Für die Dauer der Sperrzeit kannst Du evt. ALG II beantragen.

Nerostar1995  29.04.2020, 22:24

Er hat die Arbeitslosigkeit aber nicht vorsätzlich herbeigeführt. Normalerweise darf die Agentur für Arbeit hier keine Sperre verhängen.

beangato  29.04.2020, 22:30
@Nerostar1995

Eine Kündigung nur mit der Aussicht auf einen besser bezahlten Job ist kein wichtiger Grund, keine Sperrzeit zu bekommen.