Arbeitsbescheinigung früherer Arbeitgeber?
Hallo, ich habe von 2017 bis 2019 in einer Firma und von 2020 bis 2022 in einer anderen Firma Vollzeit gearbeitet. Reicht für den ALG1-Antrag eigentlich die Arbeitsbescheinigung von meinem jetzigen baldigen Ex-Arbeitgeber, oder muss ich unbedingt auch die Arbeitsbescheinigung von meinem Ex-Ex-Arbeitgeber einholen? Immerhin belegt meine jetzige Arbeitsbescheinigung bereits, dass ich einen ALG1-Anspruch habe, da ich länger als 12 Monate Vollzeit gearbeitet habe.
3 Antworten
Soweit mir bekannt, braucht man für den ALG 1 - Antrag nur eine Arbeitsbescheinigung vom letzten Arbeitgeber.
Für die Feststellung des Anspruchs und die Bemessung ist die Arbeitsbescheinigung der letzten Firma ausreichend. Eventuell kannst Du einen längeren Anspruch erwerben indem Du auch die andere Bescheinigung einreichst. Je nachdem wie alt Du auch bist.
Sie brauchen die letzten 5 Jahre. Es kommt ja auch drauf an, wie viel du verdient hast.