Ohne Ausbildung Kindergeld anspruch?

4 Antworten

Entweder das Kind ist bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend gemeldet oder es muss seine ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz der Familienkasse der Agentur für Arbeit selber nachweisen,dann kann bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen das Kindergeld rückwirkend bis zu 4 Jahre nachgezahlt werden !

Den Antrag sollten immer die Eltern stellen,weil diese auch die Berechtigten sind,nur wenn das nicht möglich ist oder sie sich weigern,kannst du das selber machen,dann musst du aber zum normalen Antrag auch noch einen Antrag auf Abzweigung stellen,wenn du von deinen Eltern keinen Unterhalt bekommst.

Dann würdest du das volle Kindergeld bekommen,zahlen sie dir Unterhalt unterhalb deines Kindergeldes,dann stünde dir ein Teilbetrag vom Kindergeld zu,bis die Höhe des Kindergeldes erreicht wäre.

Voraussetzung ist hier aber,dass du bereits in einem eigenen Haushalt lebst,sonst geht das ganze nicht bzw.geht schon,nur dann müssen es die Eltern machen und das Kindergeld stünde dann ihnen zu,nicht dir.

Wenn man nachweisen kann, dass das "Kind" sich aktiv und ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht und nur nicht in einem Ausbildungsverhältnis steht, weil kein Platz gefunden wurde, dann ist das möglich.

"Für ein Kind ohne Ausbildungsplatz steht Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr zu. Dies gilt aber nur, wenn das Kind eine Ausbildung beginnen möchte, dieses aber wegen Fehlens eines Ausbildungsplatzes nicht möglich ist. In diesem Fall kann das Kind ohne Ausbildungsplatz nur berücksichtigt werden, wenn es trotz ernsthafter Bemühungen um einen Ausbildungsplatz eine Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt wegen Erfolglosigkeit der Bemühungen nicht antreten kann. Die Erfolglosigkeit der Bemühungen ist z.B. durch Absagen auf die getätigten Bewerbungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen." http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html

Dafür ist die Kindergeldkasse zuständig. Ist dieses Kind denn ausbildungssuchend beim Arbeitsamt gemeldet?

Nee leider nicht.Entweder muss man zu einer weiterführende Schule besuchen,wenn man nicht volljährig ist zur Berufsschule, Berufskolleg, Berufsgymnasium oder Ausbildung machen.Sonst bekommt man kein Kindergeld.