Frage zum Schwarzfahren in der Bahn!

11 Antworten

Fortsetzung Deiner Frage von vorhin "Ich bin zu geizig für 20 Euro Fahrkarte und WILL aber trotzdem fahren".

Schwarz Fahren ist extrem asozial (weil die Ehrlichen immer mehr bezahlen müssen) und zu Recht strafbewehrt. Leider sind die Bußgelder zu gering (derzeit 40 Euro ist lächerlich, bald sind es wenigstens 80).

Das müsste beim Erstverstoß 500 Euro kosten, um den Blagen die Relevanz von REGELN klar zu machen.

Wenn Du Dir keine Fahrkarte leisten kannst, bleib zu Hause.

Natürlich wird und darf der Schaffner oder der Kontrolleur die Polizei zur Personalienfeststellung hinzu ziehen und Dich so lange fest halten bis die Polizei eintrifft.


kakoon  24.03.2015, 23:31

"wenn du dir keine Fahrkate leisten kannst, bleib zu hause" finde ich ob der ansteigenden Armut und der immer größer werdenden Spanne zwischen arm und reich etwas unangebracht. man sollte niemanden ausschließen, weil er sich etwas nicht leisten kann.

Nikolalala  24.03.2015, 23:43

Es heisst "wenn du dir keine Fahrkarte leisten WILLST, dann leb mit den Konsequenzen"

nikoseus1  24.03.2015, 23:47
@Nikolalala

Die Bahn wird von den steuern gezahlt wieso sollen wir dann nochmal eine Fahrkartr kaufen. Der Staat versucht überall Gewinn zu machen

schoenegruene  25.03.2015, 02:39
@nikoseus1

Die Bahn wird von den steuern gezahlt wieso sollen wir dann nochmal eine Fahrkartr kaufen. Der Staat versucht überall Gewinn zu machen

Eine unreife, nicht zutreffende und grenzdebile Vorstellung !

Die Bahn wird im Wesentlichen von den Fahrkartenerlösen der Nutzer finanziert. Wer bewusst seine Beförderung erschleicht und sich sogar im Vorsatz dazu mit krimineller Energie "Tipps" dazu holt, handelt höchst asozial.

Alle Verkehrsmittel bekommen erhebliche öffentliche Gelder (nicht vom Schwarzfahrer sondern vom hart arbeitenden Steuerzahler ! ).

Du darfst ohne Ausweis deinen hust* Namen und deine Hust* Adresse nennen.

Wenn sich der Schaffner damit zufriedengibt und du wundersamerweise plötzlich woanders wohnst und anders heißt hast du Glück gehabt.

Allerdings läuft es meistens nicht so.

Wenn du nicht unauffällig verschwinden kannst wird der Schaffner meist die Polizei rufen, wenn der Schaffner dich nicht persönlich kennt oder wenn du keinen Personalausweis dabei hast/ ihn nicht zeigen willst. Der Schaffner darf die Polizei rufen, da bei dir dringender Tatverdacht besteht das du eine Straftat begangen hast. Die Bahn zivilrechtliche Ansprüche gegen dich hat, die ohne Identitätsfeststellung nicht durchsetzbar ist. Und deine Identität unbekannt ist.

Die Polizei wird kommen, da du verdächtigt wirst, eine Straftat begangen zu haben (z.B. Erschleichen von Leistungen § 265a StGB). Die Polizei hat im Gegensatz zum Schaffner das Recht, eine Personalienfeststellung durchzuführen. Also entweder du sagst jetzt wie du heißt und wo du wohnst. Die Polizei begleitet dich nach Hause und läßt sich deinen Personalausweis/Reisepaß zeigen. Oder du tust das nicht, dann wirst du normalerweise zur Polizeiwache mitgenommen und da solange festgehalten, bis sie deine Personalien festgestellt haben (Zwar muß dich die Polizei freilassen, wenn die Personenfeststellung zu lange dauert. Normalerweise hat die Polizei deine Identität aber schnell raus). Das Strafverfahren kommt übrigens meist auch nach Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes in Gang.

Darf er, er darf dich sogar festhalten. § 127 StPO "Vorläufige Festnahme".

Sicher darf er die Polizei rufen ... was sollte dagegen sprechen?

wenn du komplett ohne Papiere bist wird er die Bundespolizei dazu holen ........