Darf ein Fahrausweisprüfer (DB) den Personalausweis aus der Hand nehmen und die Daten trotz mehrfacher Aufforderung es nicht zutun, die Personalien aufnehmen?

9 Antworten

Grundsätzlich darf dich der Kontrolleur nur auffordern, deine Personalien anzugeben. Tust du es nicht, kann er die Polizei rufen. Letztlich ist es aber egal, ob nun der Schaffner selbst oder die Polizei deine Personalien aufschreibt.

Wichtig ist, dass deine Fahrkarte gültig war und du das nachweisen kannst.

Die 2-Wochen Frist ist nicht von Bedeutung. Sofern du bei der Kontrolle eine gültige Fahrkarte hattest und diese auch heute noch vorzeigen kannst, wird dir nichts passieren. Gegen das Schreiben kannst du Widerspruch einlegen. Eine Frist, die dir nicht gesetzt wurde, kannst du auch nicht versäumen. Das kann dir auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Ich möchte dir an dieser Stelle den Tipp geben, anderen Menschen nicht nur von deinen Rechten zu erzählen, sondern ihnen höflich und mit Respekt gegenüberzutreten. Damit fährst du ganz bestimmt besser.

tnightlife 
Fragesteller
 13.11.2015, 12:37

Danke für die Hinweise.

Ja er darf das. Tipp fürs Leben, mit Höflichkeit und Sachlichkeit bringst Du es immer weiter.....Deine Art hätte vorraussichtlich vielen nicht gefallen

tnightlife 
Fragesteller
 13.11.2015, 11:55

Danke für den Hinweis. Ich weiß nicht, ob Sie an dem Tag dabei waren, doch mit der Höflichkeit nehme ich es besonders genau. Habe also keine Ahnung, wie Sie darauf schließen können, dass es eventuell an "Höflichkeit und Sachlichkeit" scheiterte.

Ich habe auf alle Dinge nett hingewiesen, doch den Fahrausweisprüfer interessierte es kaum.

Sie haben nun gesagt, dass er das darf, eben kam noch eine Antwort, wo drin steht, dass er das nicht darf. In dem Fall müsse er einen Beamten hinzuziehen, weil ich meine Daten nicht offen lege.

Ich frage mich wohin die Frage nun führt ;D

Nicht lesbar,kann einen Verdacht begründen.Streng genommen hätte er die Polizei rufen müssen,oder können.Diese sind zur Klärung und Personalienfeststellung  definitiv da.Bitte mache eine Beschwerde,und laß Dir den Namen des Fahrausweisprüfers( oft nicht die hellsten,schlecht bezahlt,extremer Druck im Job) geben.Ansonsten laß es drauf ankommen,lege Widerspruch gg.die Zahlung ein und wenn es so ist,wie Du sagst,wirst gewinnen.Egal ob die Bahn eine Forderung,Mahnverfahren oder dgl.gegen Dich einleitet.Eine Formulierung kann  ich nicht anbieten,hast Du es zu vertreten,das Dein Semesterticket nicht lesbar,schwer lesbar ist?Mit gewaschen etc.? Dann ginge es nur um die Personalienfeststellung,was Dir nichts bringt.Denn die Polizei hätte im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Verdachtes auf Urkundenfälschung eingeleitet.Klärung könnte dann nur ein Gutachten bringen,bzw.ein Abgleich mit den Unterlagen deiner Fakultät.Beim nächsten Male solche Dokumente immer taufrisch kopieren.Denn die tägliche Kontrolle kann tatsächlich auch zur normalen Abnutzung führen,was der Verkehrsverbund / Bahn zu vertreten hätte.So kannst jederzeit mit einer Frischen Kopie belegen,was Sache ist.Liebe Grüße.

tnightlife 
Fragesteller
 13.11.2015, 12:09

Danke für die Antwort. So hatte ich das auch vor.

Ich kann es mir auch nur so erklären, dass ich an dem Tag auf einen der unkompetentesten Fahrausweisprüfer gestoßen bin.

Auch die Aufforderung es mit dem Scannen nochmal zu probieren, brachte keinen Erfolg.

Ich habe den Semesterticket immer in der Tasche in einer Klarsichtfolie, wo ich es bei der Kontrolle raus nehme. Aus dem Grund kann ich die den Verschleiß des Tickets eher ausschließen.

Wie sieht es denn damit aus, dass ich garkeinen Zettel für die Fahrpreisnacherhebung bekommen (verweigert) habe , wo wohl drin steht, dass ich 14 Tage zum nachzeigen habe.Diese habe ich auch per Post nicht bekommen, wie der Fahrausweisprüfer an dem Tag noch behauptete.

Miramar1234  16.11.2015, 12:10
@tnightlife

Die Beweispflicht liegt bei dem der eine Nachforderung erhebt.Ich halte es für möglich,das ein Scanner einfach abgenutzt,sonstwie schadhaft ist,was das Prob verursacht hat.Ich denke,niemals wird die Bahn es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.Achtung: Bei Mahnbescheid ,rechtzeitig in den Widerspruch gehen,einen Anwalt einzuschalten,kann kein Fehler sein,bzw.die mandatierung eines solchen anzukündigen.LG

der schaffner hat kein recht gegen deinen willen deine personalien festzustellen... er hat aber das recht dich so lange festzuhalten bis das die polizei übernimmt und die daten der bahn ( schaffner) übergibt. die konsequenzen wären also die gleichen gewesen. als nutzer der beförderung bist du verpflichtet eine gültige fahrkarte zu besitzen, ungültig sind auch nicht lesbare personalisierte dokumente. wie jeder andere hast aber auch du das recht gegen dieses erhöhte beförderungsentgelt widerspruch innerhalb der frist einzulegen. 

tnightlife 
Fragesteller
 13.11.2015, 12:02

Danke für die Antwort.

Also muss er mich auch den Ausweiß wieder geben, wenn ich Ihn darauf auffordere?

Mir geht es einfach darum, dass gegen mein Willen und gegen meine feste Überzeugung, dass ich einen gültigen Fahrausweiß besitze, der Ausweiß aus der Hand genommen und die Daten notiert werden.

Mir wäre es sogar eher recht gewesen, wenn dort Beamte hinzu gekommen wären.

Sowohl mein Ausweiß, als auch das Semesterticket waren eindeutig lesbar. Doch für den Scanner wäre es wohl nicht lesbar.

Auf beiden Dokumenten ist deutlich zu sehen, dass es mein Ticket ist.

SiViHa72  13.11.2015, 12:10
@tnightlife

Bitte schreib doch mal Ausweis richtig, ja?

Problem für den DB-Angestellten ist: Ticket ist unlesbar, das legt ggf. den Verdacht einer Manipulation nahe. Ich sage nicht, dass Du manipuliert hast, versteh das nicht falsch!

Aber die haben auch ihre Vorgaben und die lauten: aufschreiben,wenn Verdachtsfall. Und der besteht erst einmal, wenn der Scanner das nicht lesen kann.

Auf jeden Fall solltest Du das jetzt klären, wie ich unten schon sagte.

Weise das Ticket nach, leg ihnen den verspäteten Brief vor (Poststempel auf Kuvert? Verspätet bei Dir, weil Du z.B. in Ferien warst, gilt nicht).

Damit sollte sich das ganze aus der Welt schaffen.

Auch jetzt noch.

Denn dass Du bei keinerlei Verschulden Deinerseits nicht zahlst, ist auch klar.

Du hättest die Rechnung nehmen sollen. Mit der Rechnung und deinem Ticket hättest du zum Servicecenter der Bahn gehen müssen und dein gültiges Ticket vorlegen müssen. Das musst du innerhalb von 2 Wochen ab diesem Rechnungsdatum tun. Da du das versäumt hast, geht die Bahn jetzt natürlich davon aus, dass du KEIN gültiges Ticket hast. Überheblichkeit hat auch oftmals Nachteile, wie du jetzt selber gemerkt hast. 

Miramar1234  13.11.2015, 12:05

Quatsch! Das Ticket lag vor,es war nur angeblich unleserlich ,damit verdächtig.Der Verdacht wurde nicht konkretisiert.Es geht also nicht um ein vergessenes Ticket,das  vorgelegt,Beweis ist,oder eine Beförderungserschleichung darstellt.Unleserlich ist relativ,grundsätzlich kein Verstoß,gegen den auch keine Sanktion verhängt werden könnte.Eine Anzeige,Verdacht,wäre aber möglich.