Darf die Bahn nach meinem Ausweis verlangen?
Hallo zusammen, ich saß heute im Zug(RB) wie immer und habe eine Wochenkarte auf der man unterschreiben muss. Als ich dann kontrolliert wurde forderte die Kontrolleurin mich auf meinen Ausweis herzuzeigen da sie sicher gehen will das ich das Ticket nicht geklaut habe. Habe sowas noch nie erlebt und der Vorwurf ich hätte das Ticket geklaut hat mich schon ziemlich sauer gemacht denn es bestand Anlass für diesen Verdacht. Dann hat sie mich "ausgelacht" also ob die der Obermacker wäre und ist gegangen. Darf sie das überhaupt? Auf dem Ticket steht auch nirgends das man seinen Ausweis mitführen soll...
5 Antworten
Zur Identitätsfeststellung darf sie das, zudem steht in den Bestimmungen, dass du einen Personalausweis mitführen musst.
Der Verdacht der Kontrolleurin ist in diesem Fall gerechtfertigt.
Jede Bahnbetreibergesellschaft hat Beförderungsbestimmungen, diese Nutzungsbedingungen sind so was wie die AGBs für das Bahnfahren.
Die Nutzung bestimmter Tickets ist an einigen Einschränkungen oder Bestimmungen gebunden. Vielleicht findest du in den entsprechenden Beförderungsbedingungen eine Passage, wonach der Ausweis auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Es könnte ja sein, dass ein/e Kontrolleur/in den Verdacht einer Leistungserschleichung ist, dann kann er/sie der Sache nachgehen, z. B. bei Azubi-Tickets den Berechtigungsausweis einzusehen.
Beförderungsbestimmungen kannst du am Fahrkartenschalter einsehen, oftmals sind sie auch in den Zügen ausgehängt.
Ja, darf sie. Das Ticket ist ein persönliches Ticket und nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig.
Wenn das stimmen sollte frage ich mich, wieso dann nirgends auf dem Ticket steht das er nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig ist. Ich kann mir das nicht vorstellen
Sie kann natürlich verlangen, daß Du einen Nachweis hast, daß die Wochenkarte auch Dir gehört, könnte ja auch einem Kumpel oder sonst wen gehören. Somit darf sie auch Deinen Ausweis zum Abgleich verlangen.
was regst du dich so auf - wenn es dein ticket ist kannst du doch deinen ausweis vorzeigen und damit hat sich`s.
ja, die dürfen das - und ob da verdacht besteht oder nicht ist leider absichtssache
Ja das schon, allerdings ist das keine Antwort auf meine Frage.