Darf die Bahn nach meinem Ausweis verlangen?

8 Antworten

Ja, darf sie. Das Ticket ist ein persönliches Ticket und nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig. 

Wenn das stimmen sollte frage ich mich, wieso dann nirgends auf dem Ticket steht das er nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig ist. Ich kann mir das nicht vorstellen

Bei personengebundenen Fahrkarten wird selbstverständlich geprüft ob der Benutzer auch der Berechtigte ist.

Klar darf sie das. Bei Verdacht ist sie sogar verpflichtet dazu.

Ich meinte es besteht "kein" Verdacht. Sry.

@DejaVu001

Auch dann wie gesagt bei Verdacht muss sie, ansonsten kann sie

Ja darf sie, nur muß es in dem Fall nicht zwingend der Perso oder Reisepass sein, sondern jedes andere beliebige öffentliche Dokument, wo deine Unterschrift, dein Name, Lichtbild und dein Geburtsdatum draufstehen also auch Führerschein oder Krankenversicherungskarte können als zur Beweisführung gezeigt werden. 

Jede Bahnbetreibergesellschaft hat Beförderungsbestimmungen, diese Nutzungsbedingungen sind so was wie die AGBs für das Bahnfahren.

Die Nutzung bestimmter Tickets ist an einigen Einschränkungen oder Bestimmungen gebunden. Vielleicht findest du in den entsprechenden Beförderungsbedingungen eine Passage, wonach der Ausweis auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Es könnte ja sein, dass ein/e Kontrolleur/in den Verdacht einer Leistungserschleichung ist, dann kann er/sie der Sache nachgehen, z. B. bei Azubi-Tickets den Berechtigungsausweis einzusehen.

Beförderungsbestimmungen kannst du am Fahrkartenschalter einsehen, oftmals sind sie auch in den Zügen ausgehängt.