Fahrpreisnacherhebung wegen Probleme mit der DB-App?

5 Antworten

Du gibst zwar an, die Absicht gehabt zu haben, einen Beförderungsvertrag einzugehen, hast ihn aber nicht abgeschlossen. Und abgeschlossen heißt nicht nur, dass Du bezahlen wolltest sondern auch bezahlt hast und – jetzt kommt‘s! – der Beförderer Dir den Vertrag auch bestätigt bspw. durch Aushändigen eines Fahrscheins! Ergo: Erst Ticket runter laden, dann einsteigen.

Ein paar Punkte:

  • „Ich wollte ja ein Ticket kaufen, aber (die Marsianer) haben es verhindert“, (für Marsianer bitte beliebig andere Begründung einsetzen) sagen auch immer die Schwarzfahrer. Komisch, oder?
  • Nehmen wir mal an, Du wolltest nicht schwarzfahren, wie bist Du dann von einem Schwarzfahrer zu unterscheiden? Von außen leider gar nicht, also gilt für Dich auch – hier zu Deinem Nachteil – der Gleichheitsgrundsatz und damit gleiche Behandlung.
  • Nehmen wir anders herum mal an, Du hast Dir eine Zugauskunft geholt und auf dieser Basis ein Ticket gekauft … drei Minuten vor Abfahrt? Geht das überhaupt? Da hat die Bahn doch die Schwarzfahrersperrfrist eingeführt, oder etwa nicht?
  • Vielleicht tut Dir der letzte Punkt ja Unrecht und Du wolltest ja ein Ticket kaufen, aber PayPal fand dafür keine Deckung mehr und so bist Du halt in der Not doch eingestiegen?

🤔

Einzige Lehre: Ticket kaufen und das rechtzeitig.

Für jetzt: 60 Pelunse zahlen.

(Meinen Sermon zu Schmarotzerei erspare ich mir hier einmal …)

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn du die Bezahlung noch nicht abgeschlossen hattest, hast du eben noch kein Ticket gekauft. Wenn du dann so in den Zig steigst fährst du ohne gültiges Ticket. Das Kostet eben die 60,-€.

Und unterm Strich wird es für dich billiger die 60,-€ zu bezahlen als jetzt zu versuchen dagegen anzugehen.

Wenn du nicht wartest bis du dein Ticket hast, bist du selbst schuld, nicht die DB. Ich tippe auch eher auf ein Verbindungsproblem auf deiner Seite.

Auf der Schiene wird das also eher nichts.

l und schloss mein Handy ganz normal ab

Das sollte man erst machen, wenn die Bahn den Kauf des Tickets bestätigt hat.

Was sagen die AGB der DB und/oder die Nutzungsbedingungen der App dazu aus?

Jetzt sag nicht, dazu steht da nichts.