Frage zu Umzug wegen Ausbildung / Studium + Hartz 4

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was steht denn in deiner Eingliederungsvereinbarung - sollst du dich auch überregional um einen Ausbildungsplatz bemühen?

Grundlegend werden Fahrtkosten erstattet für Vorstellungsgespräche. Voraussetzung ist, dass der mögliche zukünftige Arbeitgeber die Fahrtkosten ausschließt und dass Du bevor du zum Vorstellungsgespräch fährst, dem Arbeitsamt das Gespräch ankündigst - telefonisch, per Mail oder persönlich. Daraufhin erhältst Du ein Formular/Antrag auf Reisekosten. Nach vollzogenem Vorstellungsgespräch reichst Du den Antrag ein (mit Bestätigung durch die Firma, dass du dich vorgestellt hast und dass durch die Firma keine Reisekosten getragen werden) und vermutlich werden die Kosten durch das Amt bewilligt. Die Ankündigung beim Arbeitsamt bzw. die Aushändigung des Formulars stellt aber keine Bewilligung der Reisekosten dar.

Umzugskosten werden auch getragen wenn du einen Ausbildungsplatz in einer entfernten Stadt sicher hast.

Ich wundere mich, dass Du noch gar nicht genau informiert bist. Bist du erst seit kurzem ALG II Empfänger und hattest noch kein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter?

juliabernstein  03.03.2012, 17:44

Ob Umzugskosten bei Aufnahme eines Studiums in einer entfernten Stadt gezahlt werden, weiß ich nicht genau. Aber da du durch die Aufnahme eines Studiums deine Hilfsbedürftigkeit beendest, sollte es vom logischen Standpunkt aus funktionieren. Reisekosten für eine Studienaufnahme in einer entfernten Stadt sollten ja eher nicht anfallen. Oder was schwebt Dir da vor?

iAngelo 
Fragesteller
 03.03.2012, 17:56
@juliabernstein

Ich bin zurzeit Abiturient und für mich kam bis momentan nicht in den sinn eine ausbildung zu machen, da ich wie gesagt noch schüler bin und erstmal mein abi machen wollte. bin seit etwas über einem jahr bei meinem vater aus persönlichen gründen ausgezogen, sprich härtefall. seit dem schlage ich mich mit schule, jobs haushalt durch. nun bin ich bald fertig und versuche natürlich den nächsten schritt zu planen und will einfach für jeden fall die wichtigsten informationen haben, wie zb was ist wenn ich eine zusage/vorstellungsgespräch bei einem potenziellen arbeitgeber / potenzielle uni habe.

Dein kommentar ist plausibel und sollte mir bei einem gesrpäch mit den SA genügend argumente für eine bewilligung liefern.

vielen dank!

Hallo,

ja es gibt Hilfe beim Umzug. Man muss zwar so "billig" wie möglich umziehen, aber es gibt da Unterstützung, wenn der vertrag eben sicher ist und nicht auf "gut Glück".

Wenn du zu einem Vorstellungsgepräch eingeladen wirst ist das ein vorvertragliches Schuldverhältnis. das heißt, dass das Unternehmen die Kosten tragen muss, zu dem du hinfährst. Sie laden dich ja ein und wollen, dass du hinkommst. Im regelfall wird das eigentlich vom Unternehmen übernommen. Man könnte es sogar einklagen.

außer es wird im Anschreiben von vorneherein ausgeschlossen.. wenn das so wäre und du bist arbeitssuchend gemeldet, bekommst du vom Arbeitsamt so einen Zettel. Den lässt du beim Vorstellungsgespräch unterzeichnen und du bekommen bis zu einem gewissen betrag im Jahr vom Amt zurückerstattet. Du musst dann aber das billigste Ticket nehmen (also nicht 1. Klasse mit dem ICE). es muss also "passend" zur ausgeschriebenen Stelle sein. die Erstattung gilt aber nur innerhalb von deutschland.

comedyla  03.03.2012, 16:50

oh sorry ich dachte jetzt für ein Arbeitsverhältnis. Für ein "Studienangebot" (was auch immer das sein mag) wird es nichts geben. Es gibt überall Unis, dafür muss man nicht 500km weit weg. Und da wird man dich nicht mit einem Umzug unterstützen.

Bei einer Ausbildungsstelle bin ich mir nicht sicher. da gibt es aber bestimmt was, im Gegensatz zu einem Studium.

iAngelo 
Fragesteller
 03.03.2012, 17:31
@comedyla

In der Richtung hatte ich auch meine Vermutungen.

Vielen Dank!

Frag mal bei deiner Arge nach. Die können dir verbindlich antworten.

iAngelo 
Fragesteller
 03.03.2012, 16:34

Auf die Idee wäre ich ja niemals gekommen

Letztendlich muss ich eh zu denen um irgendwas zu beantragen, aber ich wollte mir hier erstmal paar informationen holen

schließlich wird man dort oft mit falschen bahauptungen "zur seite geschoben"

Dein Fahrgeld zu Vorstellungsgesprächen bekommst du nicht erstattet, es gibt Ausnahmeregelungen als ALG 1 Empfänger.

iAngelo 
Fragesteller
 03.03.2012, 16:36

und wenn ich weder Fahrzeug, noch Tiket besitze? Verlangen die dann, dass ich zu fuß oder mit fahrzeug zu bewerbungsgesprächen gehe oder irgendwas in unmittelbarer nähe sucher oder was?

Du kannst und solltest Mobilitätsbeihilfen beantragen. Ob und wieviel du bekommst, ist immer eine Entscheidung des Sachbearbeiters bzw wird nach Kassenlage entschieden. Wen der Topf leer ist, gibts nix mehr.

Für ein Studium wird eher nichts bezahlt, für eine Ausbildugnsstelle schon eher.

iAngelo 
Fragesteller
 03.03.2012, 17:32

Das entspricht meinen vermutungen.

Danke

Rheinflip  03.03.2012, 17:37
@iAngelo

Bewerbungskosten kannst du auch von dem Jobcenter wiederbekommen. Pasucahl für 10 Bewerbungen 50 Euro.

iAngelo 
Fragesteller
 03.03.2012, 17:58
@Rheinflip

Und die kann ich "einfordern", wenn ich die Rückschriften erhalte und vorlege?

Rheinflip  03.03.2012, 20:32
@iAngelo

Du beantragst das, dann bekommst du einen Bogen. Den füllst du aus, in jeder Zeile 1 Betreib. Wennd er Bogen voll ist, gibts du ihn ab und bekommst einen neuen. Od du Belege vorweisen musst, entscheidet der Berater.