Wie hoch ist der Bedarf (Hartz 4) einer Person, wenn er mit einem Vollverdiener zusammen lebt?

7 Antworten

Das kommt darauf an ob ihr jetzt schon eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet oder nicht !

Bekommt jeder von euch nur einen Regelsatz von 360 € anerkannt,dann bildet ihr eine BG - und dann wird es schwer werden aus dieser wieder raus zu kommen,nur weil er auf einmal Einkommen erzielt.

Dann hätte er bei 1800 € Brutto nach § 11 b SGB - ll Freibeträge von 300 €,diese würden dann theoretisch von seinen 1250 € Netto abgezogen und würden vorerst ca. 950 € anrechenbares Nettoeinkommen ergeben.

Euer Bedarf würde bei 2 x 360 € = 720 € Regelsatz liegen,also blieben noch ca. 230 € für die KDU - übrig,die Differenz bis zu eurer angemessenen KDU - also das was euch vom Jobcenter gezahlt wird,würdet ihr als Aufstockung noch bekommen.

Das kann Dir keiner so pauschal sagen. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab.Die Miete beispielsweise wird ja halbiert, wie auch die Nebenkosten.

Die Miete entspricht dem, was das Amt für 2 Personen zahlt. Also Candy 425,- kalt inkl NK.

@Linenda

@Linenda

was das Amt für 2 Personen zahlt.

Das ist von Kommune zu Kommune oder Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.

Wenn sie dumm genug waren, sich als Bedarfsgemeinschaft anzumelden, bekommen sie soviel wie vorher - abzüglich das Nettogehalt, von dem ca. 350 Euro anrechnungsfrei sind.

Du meinst, wenn sie vorher schon angegeben haben eine Bedarfsgemeinschaft zu sein, ist das in soweit dämlich, weil mit dem Gehalt automatisch auch davon ausgegangen wird und es somit angerechnet wird - Obwohl man nach Grundrecht nicht Unterhaltspflichtig dem anderen gegenüber ist?

@Linenda

Richtig - genauso ist es. Wenn man freiwillig erklärt, für einander einzustehen, dann ist das fürs JC wie heiraten.

Man kann ja seinen Partner auch versorgen, ohne dazu verpflichtet zu sein und so hat der dann anrechenbares Einkommen.

ihr werdet als bedarfsgemeinschaft gerechnet. dein regelsatz wird dann gerechnet mit 360 euro zzgl. dein mietanteil.

sein einkommen wird bereinigt um den freibetrag in höhe von 100 euro. bis 800 euro werden dann noch mal 20% freibetrag gewährt über 800 euro 10% freibetrag. die summe ergibt den gesamtfreibetrag und wird vom gehalt abgezogen. die differenz ergibt sein einkommen. das wird von seinem bedarf 360 euro plus mietanteil abgezogen und der überschüssige betrag dann den deinem.

bei 1200 euro nettoeinkommen wird nicht mehr viel rumkommen. du rechnest also mit ca. 170 euro plus min. abhängig von der höhe der miete die ihr zahlen müsst.

Im ersten Jahr des gemeinsamen Zusammenlebens kann man sich noch auf eine Art Probezeit berufen. Dann erhält die erwerbslose Person weiterhin Geld für ihren Bedarf (399 Euro) und ihren Anteil an der Warmmiete (50 % bei 2 Personen).

Nach einem Jahr des Zusammenlebens werden sie zur Bedarfsgemeinschaft, dann wird das Einkommen der arbeitenden Person als Einkommen angerechnet mit Freibeträgen. Je nachdem, ob das Einkommen dann für alle in der Bedarfsgemeinschaft ausreicht oder nicht, gibt es gar kein H4 mehr oder aber eben noch aufstockend H4, wenn es eben nicht für alle reicht.

Von daher wird es bei den einen halt ganz gestrichen, bei anderen gibt es noch einen gewissen Betrag, eben je nach Einkommen und Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft.

Man wird nicht durch einjähriges Zusammenleben zur Bedarfsgemeinschaft.