Frage zu Mietrecht - Hausstrom

9 Antworten

das ist völlig okay.....

du wohnst allein oben.... und zahlst allein den strom des oberen treppenhauslichts....

Denkverbot  13.04.2012, 13:05

du wohnst allein oben.... und zahlst allein den strom des oberen treppenhauslichts....

sorry, aber... Blödsinn.

Eine klare Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben.

helmutgerke  13.04.2012, 13:11

sehe ich auch so, allerdings muss gewährleistet sein, dass es sich in der Tat auch lediglich um die Treppenhausbeleuchtung der alleinbewohnten Etage handelt.

Der Fragesteller wäre gut beraten, zunächst sich einmal Gedanken zu machen, wie oft denn seine Glühlampen auf eigene Kosten im Jahr auswechselt und was das für Kosten sind und zum weiteren brennt die obere Treppenhausbeleuchtung doch wohl nicht durchgehend.

Man kann auch mit Peanuts ein Problem herbeiführen

kartoffel123 
Fragesteller
 13.04.2012, 13:20
@helmutgerke

Die Glühbirne im Treppenhaus ist ja gar nicht das Problen....das war nur eine Frage nebenbei. Aber bei mir geht halt auch im durchschnitt alle 2 Monate die Glühbirne kaputt.

Ich finds halt unfair dass ich doppelt zahtl. Das ist mit der unteren hälfte im treppenhaus genauso, nur halt auf eine Wohnung von unten (die ist unbewohnt, deshalb störts keinen). Der dritte hat dann sozúsagen glück gehabt, weil zwei für den hausstrom mit aufkommen und er nur "das bisschen" in den nebenkosten leisten muss.

Was im Mietvertrag steht, ist erst mal uninteressant, dort ist vermutlich nur aufgezählt, was umgelegt werden kann bzw. darf (gemäß Betriebskostenverordnung). Entscheidend ist vielmehr, was tatsächlich im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt wird. Wenn dort Hausstrom abegrechnet würde, dagegen Einspruch einlegen und diese Position herausrechnen. Der V. müsste dir ja gebenenfalls nachweisen (Rechnung für Hausstromzähler), dass fü+r seine Forderung ein Anspruch besteht. In deinem Fall wird er das wohl nicht können. >>> Fazit: Ohne Rechnung kein Geld. Die Glühbirnen muss der Vermieter bezahlen, das ist Reparatur bzw. Instandhaltung, dafür ist er zuständig.

Sieh es mal so: Oben benutzt nur Du das Licht, aber unten benutzt ihr das alle. Auch bekommt ihr alle warmes Wasser in eure Heizungen gepumpt.

Daher ist das so sogar richtig fair, denn ihr zahlt alle was ihr Nutzt gemeinsam und den Teil den nur Du nutzt müssen die anderen nicht mit bezahlen!

isomatte  13.04.2012, 13:48

Wo hast Du denn diese Weisheit her ? So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört Wie stellst Du Dir denn die Situation vor ? Wenn oben das Licht angemacht wird das es nur oben an ist,ich Denke mal nicht und anders herum,wenn es unten angemacht wird,das es nur unten angeht ! Vielmehr nehme ich an,das es im ganzen Haus angeht und nach einiger Zeit allein wieder aus . ( Durch eine Zeitsteuerung ) Ich würde sagen, das der Vermieter seine Mieter übern Nuckel zieht,wenn er den Hausstrom Verbrauch durch eine Nebenkosten Abrechnung noch einmal aufführt,wenn das Hauslicht doch über den Zähler des Mieters schon bezahlt wird !

Commodore64  14.04.2012, 23:07
@isomatte

Na die Schaltung will ich mal sehen! Entweder sitzen da zwei Treppenhausautomaten drin die die beiden Phasen getrennt bedienen oder da ist völlig unzulässig gepfuscht worden!

Hier sind sicher beide Etagenhälften völlig getrennt!

Bei uns wird der Hausstrom über die Nebenkosten abgerechnet.Wenn dein Hausstrom über deinen Zähler läuft ist irgendwo was faul,entweder weiß dein Vermieter darüber nichts,oder Der haut dich absichtlich übers Ohr. So wie es jetzt aussieht zahlst du den Strom.Rechnet er ihn aber auch noch über die Nebenkosten ab würde ich das Betrug nennen.Laß es notfalls von deinem Stromanbieter überprüfen. Viele Grüße!

Mit dem kürzen würde ich erst einmal Warten ! Vielmehr würde mich erst einmal Interessieren,ob das Licht auch Unten angeht wenn Du es Oben einschaltest ? Dann würde es mich auch Interessieren,ob es in den unteren zwei Wohnungen auch über deren Zähler läuft ? ( Licht an , Sicherung raus,wie Du es bei Dir gemacht hast ) Gibt es bei Euch im Hausflur oder im Keller noch einen separaten Stromzähler ?

kartoffel123 
Fragesteller
 13.04.2012, 14:18

nee, einen seperaten Stomzähler gibt es nicht. Bei den unteren ist es genauso. Also das Licht für die unteren Treppen läuft auch über eine von den zwei unteren Wohnungen (die ist derzeit unbewohnt, dewegen stört es da keinen). Der dritte freut sich dann eben, weil alles bei ihm dann "so billig ist". Er also sozusagen nichts für den Hausstrom zahlen muss.

Nein, das Licht unten geht nicht automatisch mit an, wenn man es oben einschaltet. Es sind 2 seperate Schalter. Einer für unten und einer für oben.

isomatte  14.04.2012, 00:30
@kartoffel123

Ja wenn es keinen anderen Stromzähler im Haus gibt und Dein Vermieter den Stromverbrauch auch noch in der Jahresendabrechnung aufführt,werdet Ihr ganz schön VER.....scht !!! Lasst Euch doch mal die letzte Jahresrechnung vom Hausstrom zeigen,wenn da kein Zähler ist,wird das wohl etwas schwer für Euren Vermieter werden,Euch die zu zeigen . Wenn er keine hat,Strafanzeige wegen Betruges stellen !