Vermieter behält Nebenkosten ein .Darf er das?

5 Antworten

Das Geld, welches im tatsächlich zusteht, darf er verrechnen und behalten. Mehr nicht.

Da du nun schon 2 Jahre eine höhe Rückzahlung bekommen hast, darfst du die Vorauszahlung reduzieren nach vorheriger Ankündigung. Sprich das mit dem Jobcenter ab, da ja von denen die Zahlung kommt.

Der Vermieter hat sich mit dem Jobcenter in Verbindung gesetzt ..Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter , das ab 03/18 die Miete direkt an ihn gezahlt wird ..daher weiss ich es ..Somit kann ich keine Vorauszahlung kürzen

Doch selbstverständlich ist die Veränderung möglich. Das ist in §560 BGB geregelt. Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Das Jobcenter ist nur Erbringer der Zahlung und das Jobcenter kann geltendes Mietrecht nicht aushebeln.

Auch wenn die Vorauszahlung für die Betriebskosten gesenkt wird, geht die Zahlung ja trotzdem an den Vermieter. Die Vereinbarung zwischen Vermieter und Jobcenter ist also weiterhin gültig.

Natürlich stellen Prozesskosten wg. Mietrückstands eine Forderung aus Mietvertrag dar, die mit BK-Guthaben verrechnet werden dürfen.

Mit Kostenfestsetzungsbeschluss ist der Betrag nach 30 Tagen und in voller Höhe fällig, ohne dass er sich auf Ratenzahlung, zumal zu derart lächerlichen Kleinstbeträgen, verweisen lassen muss.

Wer sagt ihm denn, dass das Jobcenter für diese Forderung eintritt? Leistungen wg. fehlender Mitwirkung, verschwiegener Erbschaft oder Schwarzarbeit gekürzt oder gestrichen werden?

...zu derart lächerlichen Kleinstbeträgen , klingt gut !!!

Wie bereits erwähnt , bekomme ich durch Krankheit ,mittlerweile Hartz4 und somit sind €25 im Monat ein richtiger Posten für mich !!

Die Höhe des Betrages wurde seitens des Rechtsanwalts des Vermieters festgelegt und nicht von mir vorgeschlagen ..

Ich selber hätte vor dem Eintritt in meine derzeitige Situation auch so argumentiert, gebe ich offen zu !!!

Ich habe mit keinem Wort gesagt, das das Jobcenter für diese Forderung eintritt ...meine Frage ist eher die , ob das Guthaben aus den Betriebskosten , was ich ja zurückzahlen muss , einfach einbehalten werden kann , obwohl die Abmachung besteht , das ich es monatlich abzahlen kann ...

Das Jobcenter wird dieses Geld doch ebenso von mir zurückfordern , sodass ich eine doppelte Belastung haben werde ..

Wenn du Guthaben erzielt hast, wird das Jobcenter doch von dir die Abrechnung gesehen haben wollen, denn sie verrechnen ja Guthaben mit deiner Regelleistung. Hast du die immer eingereicht?

Ich habe denen jedes Jahr eine Kopie geschickt ...

@Waschpulver

Dann stand doch auf der NK-Abrechnung sicher eine veränderte Mietzahlung. Oder hast du frühere Guthaben immer aufs Konto überwiesen bekommen? Wieso hast du überhaupt so hohe Guthaben? Zahlst du zuviel voraus? Oder bist du kaum zuhause?

Du solltest dich an einen Hilfeverein wenden, den es in jeder größeren Stadt für Leistungsempfänger gibt. Aus meiner Sicht kann der Vermieter nur so handeln, wenn du Mietschulden hättest. Die du deiner Aussage nach aber nicht hast.

Und wenn du einen Dauerauftrag bei der Bank hast, warum hat das dann mit der einen Mietzahlung nicht funktioniert? Das Geld vom Amt kommt doch immer zum Monatsende und die Mietzahlung wird zum 3. eines Monats fällig.

Er darf das wohl. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist eine freiwillige Regelung um den Schuldner nicht in die nächste "Schuld" zu treiben. Bei dieser Vereinbarung war ja noch nicht klar, dass ein "Vermögen" durch das Nebenkosten-Guthaben vorhanden sein wird. Jetzt ist es da und deshalb darf sich der Vermieter auch daran "bedienen" um die Forderung auszugleichen.

Der Vermieter darf das Guthaben mit offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnen. Zum Beispiel mit dem Mietrückstand.

darf der Vermieter ohne Zustimmung des Jobcenters einfach das Geld behalten , welches weder ihm noch mir zusteht ?

Du bist Vertragspartner des Vermieters, nicht das Jobcenter.

Betrifft das auch die Kosten des Verfahrens , denn Mietschulden gibt es nicht ..

Es sind die Auslagen für seinen Anwalt , der Streitwert des Gerichts , aber KEINE Außenstände der Miete

Betrifft das auch die Kosten des Verfahrens , denn Mietschulden gibt es nicht ..

Es sind die Auslagen für seinen Anwalt , der Streitwert des Gerichts , aber KEINE Außenstände der Miete