Vermieter verlangt nach 1 Jahr Umzug nebenkosten?

6 Antworten

Das ist ganz klar geregelt. Vermieter haben nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes 1 Jahr Zeit die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum zuzusenden.

Abrechungszeitraum ist häufig das Kalenderjahr (also 01.01.-31.12.). Wenn das auch in deinem Fall so ist, musst du Abrechnungen für das Jahr 2020 nicht mehr begleichen. Abrechnungen für das Jahr 2021 jedoch schon.

streetlife808 
Fragesteller
 16.02.2022, 13:13

Abrechnung Datum 05.01.2022

Abrechnungszeitraum 01.10.2020 - 30.09.21

Nutzungszeitraum 01.10.2020 - 31.12.2020

Callidus89  16.02.2022, 13:17
@streetlife808

Der Vermieter hat also Zeit bis zum 30.09.22 dir die Nebenkostenabrechnung zu geben. Also hat er es fristgerecht gemacht und du musst sie somit auch begleichen.

streetlife808 
Fragesteller
 16.02.2022, 13:19
@Callidus89

Sehe ich aber nicht ein weil ich ungezogen bin

Callidus89  16.02.2022, 13:28
@streetlife808

Die Nebenkosten für die Zeit deiner Nutzung (01.10.2020 - 31.12.2020) hast du zu zahlen. Rechtlich bist du auf dem Holzweg, wenn du das nicht einsiehst.

Selbstverständlich musst du für die Zeit vom 01.01.21-30.09.21 nichts zahlen. Entsprechend dürfte es auch in der Abrechnung aufgegliedert sein, dass du nur Anteilig für zwei Monate zu zahlen hast.

anitari  16.02.2022, 13:29
@streetlife808

Was Du nicht einsiehst spielt rechtlich aber keine Rolle.

Crack  16.02.2022, 13:31
@streetlife808
Sehe ich aber nicht ein weil ich ungezogen bin

Die Nebenkostenabrechnung kann niemals schon bei Auszug vorliegen.
So wie Du Dich hier ausdrückst, erwartest Du das aber.

DaKaBo  16.02.2022, 13:50
@streetlife808

Wer außer dir sollte sonst die Nebenkosten bezahlen, die du verbraucht hast? Und die dir der Vermieter im übrigen ausgelegt hat...

Sehe ich aber nicht ein

Wirst du aber müssen, wenn du keinen Besuch vom Gerichtsvollzieher haben möchtest.

weil ich ungezogen bin

Kommt hin.

kevin1905  16.02.2022, 14:11
@streetlife808

Kann auch eingeklagt werden, Chance dass du dieses Verfahren gewinnst liegen bei etwa 0%.

Dann kämen aber noch Gerichts- und ggf. Anwaltskosten darauf, die dann auch tituliert werden. Den Rest kannst du anschließend mit dem Gerichtsvollzieher aushandeln.

Abrechnungszeitraum ist gemäß deines Kommentares der 1.10.20 bis 30.9.21. Demzufolge läuft die Frist für eine Abrechnung mit Nachforderung erst am 30.9.22 ab. Also ist die Abrechnung fristgerecht zugestellt und du musst zahlen, vorausgesetzt, die Abrechnung ist inhaltlich und formell korrekt.

Um das einschätzen zu können, stelle bitte eine Kopie der Abrechnung hier ein.

Gerhart  16.02.2022, 15:02

01.10.20 -30.09.21

albatros  16.02.2022, 17:55
@Gerhart

Ja klar, hab mich vertippt, danke für den Hinweis, hab meine Antwort korrigiert.

Das kommt auf den Abrechnungszeitraum des Hauses, nicht deinen Mietzeitraum an.

Geht der Abrechnungszeitraum z. B. vom 1.1. - 31.12.2021 kann der VM noch eine Naachzahlung fordern.

streetlife808 
Fragesteller
 16.02.2022, 13:21

Ich wohne seit 2020 nicht mehr da

anitari  16.02.2022, 13:24
@streetlife808

Spielt keine Rolle. Der Abrechnungszeitraum geht vom 1.10.2020 - 30.9.2021. Abrechnungsfrist folglich bis 30.9.2022. Die Abrechnung ist dir deutlich davo zugegangen. Die Nachzahlung also noch zu zahlen.

Ja. Die Nebenkosten für den Zeitraum in dem du die Wohnung bewohnt hast, musst du natürlich zahlen. Allerdings Verjährt das nach einem Jahr.

kevin1905  16.02.2022, 13:09

Nein es verjährt nicht, sondern verfristet.

streetlife808 
Fragesteller
 16.02.2022, 13:14
@kevin1905

Abrechnung Datum 05.01.2022

Abrechnungszeitraum 01.10.2020 - 30.09.21

Nutzungszeitraum 01.10.2020 - 31.12.2020

kevin1905  16.02.2022, 13:15
@streetlife808

Dann liegt keine Verfristung vor, da der Abrechnungszeitraum nicht das Kalenderjahr ist und die Rechnung vor dem 30.09.2022 zugegangen ist.

Also zahlen.

Wenn du Zweifel an der Höhe hast, fordere Belegeinsicht.

streetlife808 
Fragesteller
 16.02.2022, 13:21
@kevin1905

Ich wohne seit 2020 nicht mehr in der Wohnung

kevin1905  16.02.2022, 13:32
@streetlife808

Ja das ist schön aber die Abrechnungsperiode war vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 und der 30.09.2021 ist weniger als 365 Tage her...

Also ist nichts verfristet und du musst anteilig Nachzahlung leisten für deine Mietdauer bis zum 31.12.2020.

anitari  16.02.2022, 13:22

Immer diese pauschalen Aussagen ohne den genauen Sachverhlt zu kennen:-(

streetlife808 
Fragesteller
 16.02.2022, 13:23
@anitari

Für mich ist der Vermieter ein abzocker

anitari  16.02.2022, 13:26
@streetlife808

Was Du von ihm hältst tut nichts zur Sache. Die abrechnung ist dir fristgerecht zugegangen. Wenn Du Zweifel an der Richtigkeit hast lass sie prüfen.

DaKaBo  16.02.2022, 14:08
@streetlife808

Ich verrate dir was: Dein aktueller Vermieter (und auch alle anderen) ist auch ein Abzocker. Da könnte das nämlich nach deinem Auszug genauso passieren.🤣

schleudermaxe  16.02.2022, 14:09

nach drei Jahren ist der Kram verjährt, immer noch.

Um was für Nebenkosten handelt es sich da?

streetlife808 
Fragesteller
 16.02.2022, 13:06

Über unsere Tür war so ein Gerät das schaut wieviel Strom und Wasser verbraucht weiß nicht genau