Darf ein Vermieter nachträglich Geld (für z.B. Strom) extra verlangen?

15 Antworten

Unter dem Begriff Mietnebenkosten versteht man die Betriebskosten einer Wohnung oder eines Gebäudes gemäß § 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Aufgrund der Regelung des § 556 Abs. 2 BGB können die Mietvertragsparteien vereinbaren, dass sich die Miete aus der Grundmiete und einer Vorauszahlung oder Pauschale für die Betriebskosten zusammensetzt. Fehlt eine solche vertragliche Vereinbarung, handelt es sich bei der Miete um eine Inklusiv- bzw. Bruttomiete. Das bedeutet, Mietnebenkosten muss der Mieter nur zahlen, wenn diese im Mietvertrag wirksam vereinbart worden sind.

Aufgrund § 2 BetrKV können nur die Folgenden Posten als Mietnebenkosten bzw. umlagefähigen Betriebskosten dem Mieter auferlegt werden: Laufende öffentlichen Lasten des Grundstücks, Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Betrieb der zentralen Heizungsanlage und Abgasanlage, Betrieb der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Kosten für die Außenbeleuchtung und Beleuchtung im Hausflur, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswartkosten, Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage, Betrieb von Einrichtungen für die Wäschepflege, sonstige Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.

Wie man hier sehen kann handelt es sich bei den Betriebskosten um allgemeine Kosten, die Stromkosten sind darin nicht erhalten. Schließlich ist ja auch der Stromverbrauch der Mieter sehr individuell. Normalerweise schließt der Mieter selbst mit einem geeigneten Energieunternehmen einen Liefervertrag ab und kommt auch für die Kosten dafür (außerhalb der Mietvereinbarung) auf.

perfectmadness 
Fragesteller
 27.09.2013, 23:35

Das war aber nicht der Fall. Wir (die Mieter) haben diesen Liefervertrag nicht gemacht. Daher wussten wir nichts davon und dachten, mit den Miet- und Nebenkosten sei alles abgedeckt.

normalerweise ist der strom nicht in den nebenkosten drin.

unabhängig davon werden in der regel nebenkosten lediglich als abschlagszahlung übers jahr kassiert. am jahresende wird dann ausgerechnet, was tatsächlich an nebenkosten auftrat und auf die mieter umgelegt. daraus ergeben sich dann in den meisten fällen nachzahlungen, manchmal auch rückzahlungen.

egal worin der strom jetzt stecken mag, übers jahr gerechnet musst du die zeche sowieso bezahlen, davon gehe ich aus.

annokrat

perfectmadness 
Fragesteller
 27.09.2013, 23:44

Naja, er hat aber den Vertag mit dem Stromanbieter gemacht bzw. das angemeldet und nicht wir. Folglich haben wir auch keinen Vertrag für irgendwelche anfallenden Stromkosten unterschrieben...

anitari  28.09.2013, 08:51
@perfectmadness

Naja, er hat aber den Vertag mit dem Stromanbieter gemacht bzw. das angemeldet und nicht wir. Folglich haben wir auch keinen Vertrag für irgendwelche anfallenden Stromkosten unterschrieben...

Verträge mit Stromanbietern werden heute kaum noch unterschrieben. Anmeldung per Telefon oder Internet genügt.

Wenn Euch der VM tatsächlich beim Stromanbieter angemeldet hat hättet Ihr aber irgend ein Schreiben bekommen müssen mit Vertragsnummer und wie viel Ihr monatlich zahlen müßt.

perfectmadness 
Fragesteller
 28.09.2013, 10:00
@anitari

Haben wir nicht bekommen. Was heißt das denn jetzt?

So eine einfache Frage und so viele schlechte Antworten von Leuten, die meinen, irgendwie irgend eine Ahnung zu haben.

Wenn es stimmt, wie Du schreibst, dass Du Miete bezahlst und einen fixen Pauschalbetrag für Nebenkosten, dann ist definitiv alles abgedeckt. Der Vermieter hat dann die Pflicht übernommen, Dich mit allem zu versorgen und das auch einzeln zu bezahlen, was Du verbrauchst. Wenn ihm das zu teuer wird, muss er entweder die Nebenkostenpauschale oder die Miete erhöhen. Dafür gibt es streng festgelegte Verfahren und nicht einfach mal eben zum Mieter gehen und ihm Zusatzkosten aufs Auge drücken.

Daran hätte er vorher denken müssen. Vielleicht macht er es beim nächsten Mieter anders, dann hat er jetzt eben sein Lehrgeld bezahlt.

Da hast Du mit Sicherheit was verwechselt.

Nebenkosten hängen von Deinem Verbrauch ab, die kann der Vermieter nicht im Vorraus wissen.

Fast immer werden die mit einer monatlichen Vorrauszahlung beglichen die auf Erfahrung basiert. Am Ende des Jahres wird dann abgerechnet und zu viel Gezahltes Geld kriegst Du zurück - und zuwenig bezahltes Geld ḿusst Du dann nachzahlen.

Normalerweise bezahlt man dann jeden Monat 1/12 von dem was man das Jahr davor bezahlt hatte. Wenn man neu mietet kann der Vermieter nur sagen, was der Vormieter verbraucht hat und das wird dann in der Regel als Richtpreis der Abschlagszahlungen angesetzt.

Was Du verbraucht hast musst Du bezahlen, wenn die Abschlagszahlungen zu gering sind musst Du eben nachzahlen, dann warst Du eben "verschwenderricher" als Dein Vormieter.

Grinzz  28.09.2013, 09:37

Nebenkosten hängen von Deinem Verbrauch ab, die kann der Vermieter nicht im Vorraus wissen.

Nun, es gibt auch die Möglichkeit, dass man sich auf eine Nebenkostenpauschale einigt. Dann wird monatlich ein Betrag gezahlt und gut ist's. Das kommt bestimmt selten vor, aber möglich ist es.

In den meisten Fällen wird es jedoch vorsorgliche Abschlagszahlungen geben - ob das hier aber auch so ist, weiß man (noch?) nicht.

Commodore64  29.09.2013, 19:16
@Grinzz

Nebenkostenpauschalen macht man normalerweise nur bei möblierten Zimmern, keinen kompletten Wohnungen.

Man weiß doch, das Strom nicht in den Nebenkosten inbegriffen ist...

Ich frage mich gerade sowieso wie du Strom haben konntest wenn du keinerlei Kontakt zu Stadtwerke und Co. hattest...^^

perfectmadness 
Fragesteller
 27.09.2013, 23:27

Keine Ahnung, hat halt irgendwie alles der Vermieter gemacht. Ich wusste davon allerdings null. Und einen Vertrag mit den Stadtwerken habe ich auch nicht. Und woher soll ich das wissen, das war die erste Wohnung, die ich gemietet habe, MAN weiß hier schonmal gar nichts.

em1990  27.09.2013, 23:30
@perfectmadness

Hey, jetzt mal ehrlich! Als ich in meine erste eigene Wohnung gezogen bin habe ich mich informiert welche Kosten auf mich zukommen und was ich alles abschließen muss...^^

perfectmadness 
Fragesteller
 27.09.2013, 23:32
@em1990

Naja, jetzt mal im Ernst: Wenn wir uns irgendwo hätten anmelden müssen, um Strom zu kriegen, hätten wir das wohl gemerkt... denn dann hätten wir ja keinen Strom gehabt. Also, Strom war immer da. Wieso soll ich nicht denken, dass das in den Nebenkosten enthalten ist? Ich bin immer davon ausgegangen, dass es enthalten ist und wenn nunmal nichts anderes im Vertrag vereinbart ist... ??

em1990  27.09.2013, 23:40
@perfectmadness

Naja gut, jetzt weißt du es ja und kannst es beim nächsten Mal besser machen ;-)

perfectmadness 
Fragesteller
 27.09.2013, 23:47
@em1990

Ja, in meinem jetzigen Mietvertrag (von meiner neuen Wohnung) steht auch alles ganz genau drin. Nicht so ein Wischiwaschi wie bei dem vorherigen Mietvertrag... trotzdem: wenn ich keinen Vertrag mit dem Stromanbieter gemacht habe und nix davon weiß, ist das dann meine Schuld?? Im Mietvertrag stand nichts genaues drin und Informationen darüber habe ich auch nie bekommen.

em1990  27.09.2013, 23:58
@perfectmadness

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Fakt ist: du hast Strom verbraucht für den du aufkommen musst!

perfectmadness 
Fragesteller
 28.09.2013, 00:03
@em1990

Und wer legt das fest? Ich habe schließlich keinen Vertrag abgeschlossen.

em1990  28.09.2013, 14:32
@perfectmadness

Ich habe in einem anderen Kommentar schon geschrieben, das du garnichts abschließen musst. Häufig gibt einfach der Vermieter den Namen beim Stromanbieter an.

Am besten rufst du jetzt mal deinen Vermieter an und fragst ihn das alles, u.a. wo der Stromzähler ist, warum du keine Infos zu den Kosten bekommen hast und und und