Frage wegen Untermieterzuschlag?

2 Antworten

Es wäre zu alldem noch wichtig zu wissen, mit welcher Begründung die 50€ verlangt werden. Das darf nicht einfach so verlangt werden ohne weitere Erläuterung. Die Vonovia muss das genauer begründen.

In §553 Abs.2 BGB heißt es wörtlich:

Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

Betonung liegt auf dem Wort "zuzumuten". Warum ist der Zuschlag erforderlich? Bzw. warum ist es für die Vonovia unzumutbar, dir die Untervermietung ohne dem Zuschlag zu genehmigen.

Ohne dieser Erläuterung ist dieser Zuschlag rechtsmißbräuchlich.

kubo4978 
Fragesteller
 03.09.2018, 17:31

https://imgur.com/a/nCFeDoL

Hier steht alles drin, ich habe es auch nicht wirklich verstanden wieso und warum der Zuschlag überhaupt entstanden ist...

Kann ich dagegen was tun?

Renick  03.09.2018, 17:37
@kubo4978

Vielen Dank für das Bild. Hierin ist keine Erläuterung oder Begründung, warum der Zuschlag entsteht. Dieser wird einfach so gefordert. Somit ist es nichts anderes wie eine versteckte Mieterhöhung. Du kannst einen Brief schreiben, in dem du dich für die Erteilung der Erlaubnis bedankst und du kannst schreiben, dass du mit dem Zuschlag nicht einverstanden bist, weil es dafür keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt. Du diesen daher nicht bereit bist zu leisten.

kubo4978 
Fragesteller
 03.09.2018, 17:39
@Renick

Okay super :) das werde ich sofort machen! Vielen Dank! Ich melde mich, falls die mir eine Antwort darauf geben sollten.

Renick  03.09.2018, 17:42
@kubo4978

Ich rechne ehrlich gesagt damit, dass Vonovia es nicht akzeptieren wird. Die glauben sich immer auf der sicheren Seite und beißen um sich bildlich gesprochen. Da darf man dann einfach nicht locker lassen, wenn man sich sicher ist.

bwhoch2  03.09.2018, 18:19
@kubo4978

Willst Du Dich wirklich mit der Rechtsabteilung einer AG wie Vonovia auseinander setzen?

Wenn Du bald einen zweiten UM aufnimmst, wird man Dir das dann verweigern. Das wäre dann nicht so toll.

Renick  03.09.2018, 18:26
@bwhoch2

Wirtschaftliche Gründe für den Untermieter, weil man sich ansonsten die Wohnung nicht mehr leisten kann, ist ein berechtigtes Interesse, wodurch die Untervermietung in der Regel nicht vereigert werden kann.

Und unter dem Hintergrund ist es erst recht rechtsmißbräuchlich, einen Untermietzuschakg zu verlangen. Das kann man machen, wenn jemand finanziell besser da steht mit der Untervermietung oder vielleicht sogar einen Gewinn macht. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Richter den Zuschlag zugestehen würde. Nur weil ein Unternehmen so mächtig ist, hat es nicht alle Rechte für sich gepachtet.

bwhoch2  03.09.2018, 18:34
@Renick

Aber muss man sich erst einmal einen Streit ans Bein binden, wenn man Gefahr läuft, erst einmal unerlaubt oder gar nicht unter zu vermieten und im ersten Fall sogar die fristlose Kündigung zu riskieren? Meine Meinung hierzu ist ganz klar: Füße still halten und demnächst die freien Räume, wie sie es vor hat bestmöglich unter zu vermieten.

Renick  03.09.2018, 18:43
@bwhoch2

Ich verstehe, was du meinst und es ist auch nachvollziehbar. Meine Haltung kommt halt ein bisschen dadurch, dass ich es zum Teil eine ziemliche Unverschämtheit finde, was sich Vonovia heraus nimmt zu ungunsten der Mieter. Klar ist es ein Wirtschaftsunternehmen, das Gewinn machen will. Wir wissen aber alle, dass die sich sehr viel heraus nehmen, was zum Teil sehr stark am Rande der Rechtmäßigkeit ist oder vielleicht darüber hinaus. Vieles machen die Mieter gezwungenermaßen mit, weil sie es schwer hätten eine andere Wohnung zu finden. Da denke ich, dann man sich durchaus wehren kann, wenn es eine reelle Chance dazu gibt.

kubo4978 
Fragesteller
 03.09.2018, 19:14
@Renick

Alles klar, werde das berücksichtigen

Mein Mitbewohner zieht nämlich in 3 Monaten wieder aus und ich muss natürlich wieder einen neuen Mitbewohner finden, habe allerdings auch vor das 3. Zimmer (10qm²) auch zu vermieten, da das Zimmer kaum genutzt wird und ich in einer Uni-Stadt lebe, wo Wohnungen ziemlich begehrt und schwer zu finden sind.

Das bedeutet, dass Du bald auch für den zweiten Untermieter die Zustimmung der Vonovia brauchst. Glaubst Du, sie geben Dir noch einmal eine Zustimmung, wenn Du jetzt an dem Zuschlag rum meckerst?

An Deiner Stelle würde ich bei der nächsten Vermietung den Zuschlag direkt drauf schlagen.

Außerdem empfehle ich Dir dringend folgendes:

Vermiete beide Zimmer möbliert, bzw. weitgehend von Dir möbliert. Die Einrichtung dafür kaufst Du gebraucht über ebay-Kleinanzeigen oder quoka. Das gibt Dir die Möglichkeit jedem Untermieter mit einer kürzesten Frist von zwei Wochen zum Monatsende oder eine maximalen Frist von knapp 6 Wochen zu kündigen, während Du ansonsten 3 Monate Kündigungsfrist einhalten musst. Im Falle einer Eigenbedarfskündigung, die Du einem der beiden UM geben willst, vermeidest Du zudem die Diskussion darüber, wer nun von Dir tatsächlich die Kündigung bekommen soll.

Nicht jeder UM ist leicht auszuhalten!

Sind die Zimmer von Dir möbliert, kosten sie natürlich auch etwas mehr, denn jeder UM spart sich die Anschaffung eigener Einrichtung, indem er Deine Sachen abnutzt. Solltest Du auf diese Weise mehr Miete bekommen, als Du selbst für die ganze Wohnung bezahlst, wäre sogar das ok, sofern Deine Preise nicht total überhöht sind.