Frage an Fachleute: Wie ein Grab auflösen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt auf die Friedhofssatzung an. In manchen Gemeinden muß das der Nutzungsberechtigte selbst veranlassen und bezahlen. Es gehen aber immer mehr Gemeinden dazu über, die Kosten dafür gleich in die Nutzungsgebühr einzurechnen und die Abräumung zu übernehmen, weil häufig der Nutzungsberechtigte nicht mehr "aufzutreiben" ist.

Ausführlich unter: http://bestatterweblog.de/archives/Abraeumung-des-Grabes-nach-der-Ruhezeit/1729

Sehr interessant, welche "Meinungen" es so gibt. Leider sind die meisten falsch. Ich arbeite bei der Friedhofsverwaltung. In unserer Gemeinde werden zur Zeit die Reihengräber nach 20 Jahren komplett geräumt, da die Abräumkosten im Grabpreis enthalten sind. Bei allen anderen Gräbern müßten sich die Nutzungsberechtigten selbst melden, wenn das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Nach Ablauf gibt es einen Aushang auf dem Friedhof, evtl. werden die Nutzungsberechtigten angeschrieben. Dann kann man mitteilen, ob man das Grab verlängern will oder abräumen. Bei "alten" Wahlgräbern muss dies zur Zeit der Nutzungsberechtigte selbst zahlen, das kostet für Stein und Fundament zwischen 170 - 350 €. Seit diesem Jahr werden diese Kosten bei der Grabmalgenehmigung bereits berechnet, da oft nach Ablauf keine Angehörigen mehr aufzufinden sind.

Ich kenne es nur aus unserer Gemeinde, da besteht das Grab wie überall 25 Jahre. Unmittelbar vor dem Ablauf dieser bekommst Du einen Brief und kannst das Grab für weitere 25 Jahre "kaufen". Möchtest Du das nicht wird das Grab eingeebnet. Allerdings wird der Stein vorher entfernt, der ist ja Dein Eigentum. Den Stein kannst Du dann mit nach Haus nehmen oder was auch immer.

Du brauchst, normalerweise, nichts zu tun. Das Grab wird einfach eingeebnet und fertig. Ich weiss ja nicht wie lange das Grab da liegt, aber nach 20-25 Jahren macht die Stadt das platt und gut ist.

Du musst nix abmelden, man erwartet nichts und man wird dir das noch nicht mal sagen. Zumindest war das so bei meiner Großmutter, irgendwann kommst du hin und "Wiese"

Nach Ablauf der Pacht passiert zunächst gar nichts.

Schokovanille 
Fragesteller
 12.12.2009, 14:56

okay, danke.....und dann? wie gehts weiter?

Nunuhueper  12.12.2009, 15:20
@Schokovanille

Es gibt ja oft keine Angehörigem mehr, und die Friedhofsverwaltung handhabt es unterschiedlich. Es kann passieren, dass das Grab nicht eingeebnet wird, weil kein Bedarf vorliegt. Wenn aber z.B.der Stein interessant ist und wieder verwendet werden soll, muss man sich darum selber kümmern. Man kann sich es auch überlegen, ob der Platz erhalten werden soll für die eigene Ruhestätte. Dann sollte man die Pacht verlängern.