was für eine strafe würde man bekommen wenn man ein grab ausraubt oder grab öffnet?

6 Antworten

StGB § 168 Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 168 StGB - Störung der Totenruhe)

Abduka7  23.12.2019, 20:40
@BEAFEE

Was möchtest du mir damit sagen?

BEAFEE  23.12.2019, 20:45
@Abduka7

Dass Du den Link vergessen hast...:-)

Abduka7  23.12.2019, 20:48
@BEAFEE

Ich denke ein Zitat aus dem Strafgesetzbuch zu verlinken ist kaum nötig.

andie61  23.12.2019, 20:55
@Abduka7

Es muss immer eine Quelle mit angegeben werden wenn hier was einkopiert wird,und das hast Du vegessen,der Support löscht so etwas sofort wenn es ihm auffällt oder es gemeldet wird

Abduka7  23.12.2019, 20:56
@andie61

Die Quelle wurde durchaus angegeben: "§ 168 StGB - Störung der Totenruhe"

andie61  23.12.2019, 21:01
@Abduka7

Nein,Du hast nicht angegeben woher Du den einkopierten Text entnommen hast,das ist eine Urheberrechtsverletzung und ein Verstoss gegen die Richtlinien.Quelle in Deinem Fall ist "dejure.org" und das musst Du auch als Quelle dann angeben!

§168 STGB - Störung der Totenruhe, kann mit Geldstrafe oder Haft bis zu 3 Jahren geahndet werden