Flucht vor polizei mit auto?

7 Antworten

Da käme zunächst mal nur der Tatbestand 136606 "Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizei­beamten" in Frage. Das würde 70 Euronen und 1 Punkt in Flensburg kosten. Ob die Lichthupe als Aufforderung zum Halten gewertet werden muss, ist allerdings sehr fraglich.

Wie ein Haltegebot verkündet wird, ist in §36 StVO, Abatz 5 geregelt:

5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Von einer Lichthupe ist da nicht die Rede.

Das kann nun eine Flucht vor der Polizei gewesen sein, dies kann aber erst belangt werden, wenn seitens der Polizei eine eindeutige Aufforderung zum Stehenbleiben erfolgt ist. So eine Aufforderung gab es nicht, also wäre auch keine Strafe zu erwarten.

Wenn dies wirklich irgendwo so abgelaufen ist, wollte die Polizei evtl nur dieser Person a Etwas sagen oder auf Etwas hinweisen. Zwei Mal Lichthupe würde ich eher als etwa: "warte doch mal" verstehen, nicht als: "stehen bleiben/rechts ran fahren".

Als Aufforderung zum Anhalten verwendet die Polizei mittlerweile ein starkes rotes licht von hinten oder klassisch indem sie überholt und die Kelle raushält (evtl mit Leuchtschrift am Dach).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Falls die wirklich hinterher nach angenommen dieser person suchen würden , würde das ein nachspiel haben aber ich denke das dann nur einpaar punkte oder etwas Bußgeld auf dem plan stehen.

Flucht? Ist eine Flucht strafbar? So wie du das schilderst auf keinen Fall. Selbst wenn du 200 auf der Landstraße fährst und davon kommst können die nichts machen.

Das Problem ist du kommst nicht davon. Und es passiert was. Und dann kommt es vor Gericht. Und dann hat der Richter sehr schlechte Laune. Gibt ja auch den Paragraphen der Gefährdung und der kommt dann zur Anwendung.

Wenn die Polizei vor hatte, den Fahrer und das Fahrzeug zu kontrollieren, ist das sehr wohl eine Flucht. Die Polizei hält ja nicht grundlos, bzw. hat einen Auftrag - fahrenden Verkehr oder stehenden Verkehr kontrollieren, Schwerpunktkontrolle,, was weiss ich. Durch die sofortige Wegfahrt entzieht man sich dieser Kontrolle. Das gibt garantiert eine Verfolgungsfahrt. Wenn man dabei keine Verkehrsregeln verletzt und bei der Kontrolle sich nichts herausstellt, dann war's das. Sonst gibt es eine Anzeige der Dinge, die auf der Verfolgungsfahrt ergaben und sich bei der Kontrolle herausstellten.