Darf Polizei Geschwindigkeit "schätzen"?

8 Antworten

Jein,ich glaube das Tempoverstöße außerhalb von verkehrsberuhigten Zonen wohl gerichtsverwertbar belegt sein müssen.

Es ist tatsächlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Es gibt Fälle, in denen die Fahrer aufgrund der Schätzung von den jeweiligen Polizisten vor Ort, verurteilt worden sind. Grundsätzlich würde ich in so einem Fall, aufgrund der mangelnden Beweise Einspruch einlegen. Weiteres hängt dann vom Richter ab.

Österreich: Ja.

Deutschland:

Polizist am Straßenrand schätzt vorbeifahrendes Fahrzeug: Nein.

Polizist schätzt durch Nachfahren Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs: Gültig mit 10-20% Toleranz

Aber: Bei allen Delikten im fließenden Verkehr ist nur der Fahrer verantwortlich - und der muss ermittelbar sein. Wenn die Beamten also etwas von dir gewollt hätten, dann hätten sie angehalten und deine Personalien aufgenommen.

Ja dürfen sie

In Deutschland nicht. Naja, das heißt: Sie DÜRFEN natürlich - aber ihre Schätzung hat keine rechtliche Relevanz

BayObLG v. 20.10.2000: Die Feststellung der Geschwindigkeit (hier Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich) eines Kfz durch Schätzung eines Polizeibeamten ist möglich; diesen Schätzungen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen.

OLG Karlsruhe v. 19.06.2008: Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, unterliegt jedoch aufgrund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit strengen Anforderungen und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen.

Deshalb Antwort auf die Frage: Ja, die Polizei darf auch in Deutschland die Geschwindigkeit schätzen !