Flucht aus dem Gefängnis bei Unschuld?

6 Antworten

Klar gibt es da Unterschiede. In Deutschland beispielsweise ist Flucht nicht strafbar, in den USA teilweise schon für den Versuch drastische Straferhöhungen zu erwarten.

Wenn jemand seine Unschuld beweisen kann, dann ist doch alles gut. Und hat er keine Straftaten verübt, um die Flucht zu ermöglichen (z.B. Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung), ist der Geflüchtete nicht zu verurteilen.

In Deutschland darf man sogar flüchten, solange man im Zuge dessen keine Straftaten begeht, soweit ich weiß.

Ich denke, wenn jemand die Unschuld beweisen kann, würde das Verfahren eben wieder aufgenommen werden, aber genau weiß ich es nicht.

Dazu müsste man das jeweilige Gesetz kennen. Es kann sein das man für den Ausbruch wieder ins Gefängnis muss, wobei die, wenn es überhaupt gelingt, Unschuld für die andere Tat bewiesen wurde.

Zumindest in Deutschland ist die Flucht aus einem Gefängnis nicht strafbar, insofern würde da, unabhängig ob schuldig oder nicht, nichts passieren....

In D. wird eine Flucht aus dem Gefängnis nicht bestraft. Nur wenn auf der Flucht weitere Straftaten begangen wurden, wie z.B. Sachbeschädigung oder Körperverletzung findet eine entsprechende Strafverfolgung statt. Das gilt natürlich auch dann, wenn die ursprüngliche Freiheitsstrafe zu Unrecht verhängt wurde.

Die entsprechenden US Gesetze sind mir nicht bekannt.