Muss ich nun ins Gefängnis?

10 Antworten

Es scheint ja um ALG II zu gehen - von daher hätte Dir das durchaus auffallen müssen, daß das Geld nicht gekürzt wurde. So gesehen ist es relativ egal, ob Du es ursprünglich gemeldet hast oder nicht - Du hattest danach noch ausreichend Zeit, das zu korrigieren (was Du nicht getan hast).

Vermutlich wirst Du das Geld zurückzahlen müssen und dazu noch eine Geldstrafe bekommen. Ich denke nicht, daß sie Dich direkt einknasten werden - dazu ist der Schaden zu gering.

  1. Wenn dein Bekannter wirklich mit dabei war, angeben und den Menschen mit bringen.
  2. Jetzt schon mit dem Amt Rückzahlung des überzahlten Betrages in Raten vereinbaren! Denn zurückzahlen musst du es, egal ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht.
  3. DU bist als Leistungsempfänger verpflichtet, Einkommen zu melden. Du hast zwar die Jobaufnahme gemeldet, aber es versäumt, daserzielte Geld "anzumelden" nach Erhalt. Ergo liegt der Fehler tatsächlich bei dir. Was du aber entschärfen kannst, ist das Wörtchen "Vorsatz".
  4. Wenn du bereits in Raten zurück stotterst UND vor Gericht sagst: "Ich habe die Tätigkeitsaufnahme gemeldet und bin irrtünlich davon ausgegangen, dass das genügen würde, es tut mir furchtbar leid", dann wird man Milde walten lassen. Du hast einen Job, du hast (bis zum Verfahren) bereits einen Teil der Überzahlung zurück gezahlt, du zeigst tätige Reue... all das ist eine günstige Sozialprognose und man wird dich nicht so verurteilen, dass du deinen Job verlierst! Bussgeld sicherlich, aber keine schwedischen Gardinen. Such dir einen guten Anwalt! Dann kommst du mit einem blauen Auge davon!

Ja es geht um ALG 2. Und gemeldet habe ich mich ja. Mir wurde gesagt man melde sich bei mri ds ist nie passiert. Ich habe dann darauf vertraut das dass Arbeitsamt schon weiß was es tut. Klar war es dumm von mir das geld zu beziehen und sich nicht mehr darum zu kümmern.... Aber im nachhinein ist man immer klüger:-)

Schlimm find ich eben nur das ich keinerlei Beweise habe. Ich habe einen Bekannten der war mit an dem Tag als ich dort war. Aber das glaubt mir doch eh kein Mensch.

Ferner habe ich gelesen das in Bayern jemand vier Monate bekommen aht wegen so einem Tatbestand. Andere Präsedenzfälle habe ich keine gefunden bislang.

Und ich bin bestimmt der letzte der extra das Amt prellt wegen ein paar Hundert Euro. Nun ja ich hoffe dann man das beste. danke erstmal an alle die mir so schnell geantwortet haben.

Ich denke (kann es aber nicht mit Sicherheit sagen), dass du mit einer Strafzahlung davon kommen wirst wenn du eine Arbeit hast. Zumindest wenn du noch nichts auf dem Kerbholz hast. Was ich mich aber widerum frage, wenn das letztes Jahr war, warum hast du dich nicht schon als das Problem bekannt war mit der, für dich zuständigen Regionaldirektion und dem dort entsprechenden Forderungsmanagement in Verbindung gesetzt um zurückzuzahlen?! Alleine das hätte dir schon 1000 Pluspunkte beim Richter verpasst, selbst wenn du "nur" in 25 Euro Raten zahlst!

Hat das Arbeitsamt Dich im Hinblick auf §118 Absatz 2 SGB III beraten? Wenn nicht, dann beantrage doch, dass Du für diesen Zeitraum nicht arbeitslos bist. werner.garbers@yahoo.de