Betrug bei Kunstfälschung ohne Kenntnis?

7 Antworten

Wie könnte man seine Unschuld beweisen?

Kann man nicht. Die Staatsanwaltschaft müsste allerdings seine Schuld beweisen. Da kann verschiedenes Rangezogen werden. Vorsatz an sich ist ja schon eine relativ weit gefasste Sache und hier müsste man schauen, wie der Galerist vorgegangen ist. Wenn die Fälschung so gut war, dass auch ein Gutachter, den er beauftragt hat o.ä. sich hat täuschen lassen, dann sehe ich gute Chancen, dass sich da strafrechtlich nichts machen lässt.

Wenn der Galerist beide Augen verschlossen hat, wissend, dass der Verkäufer alles andere als seriös ist und dann aus Profitinteresse auf ein entsprechendes Gutachten von einem Sachverständigen zur Echtheit des Bildes verzichtet hat, dann sieht das auch wieder anders aus.

"Was ist aber, wenn ein Galerist Werke verkauft hat, die gefälscht waren, er aber nicht wusste, dass sie gefälscht sind.

(...) Wie will die Staatsanwaltschaft Vorsatz beweisen?"

Warum sollte sie das wollen? Wenn es doch bekannt ist, dass es keinen gibt?

NonNam  29.08.2022, 10:43

Gibt ja noch so etwas wie einen bedingten Vorsatz. Und das wäre dann strafrechtlich relevant.

DocPsychopath  29.08.2022, 10:44
@NonNam

Den hatte er aber nicht.

NonNam  29.08.2022, 10:45
@DocPsychopath

Kommt doch darauf an, warum er das nicht wußte. Oder bin ich jetzt ganz verkehrt? Hätte er das leicht herausfinden können, hätte er sich strafbar gemacht.

DocPsychopath  29.08.2022, 10:46
@NonNam

Das ist doch in den Ermittlungen längst geklärt worden. Was soll die Spekuliererei? Es steht im Text, was Sache ist.

NonNam  29.08.2022, 10:49
@DocPsychopath

Woher nimmst Du das? Im Sachverhalt steht doch nur: "Was ist aber, wenn ein Galerist Werke verkauft hat, die gefälscht waren, er aber nicht wusste, dass sie gefälscht sind."

Und jetzt die Frage, warum er das nicht wußte.

DocPsychopath  29.08.2022, 11:32
@NonNam

Woher soll man das denn wissen?

NonNam  29.08.2022, 11:35
@DocPsychopath

Zum Beispiel weil er als Galerist das hätte wissen müssen?

DocPsychopath  29.08.2022, 11:42
@NonNam

Aha. Ich habe keine Ahnung, woher du Informationen beschaffen kannst, behaupte aber einfach mal, dass du kannst...

DocPsychopath  29.08.2022, 16:52
@NonNam

Der Frager schmeisst lustig Rechts- und Beweisfrage durcheinander.

Die Frage ist doch, ob er das hätte wissen können. Oder ob er es, um Gewinn zu erzielen, unterlassen hat sich von der Echtheit zu überzeugen.

Nur darauf kommt es doch an. War das nicht der Fall, ist strafrechtlich nichts zu wollen. Zivilrechtlich sähe das anders aus.

DocPsychopath  29.08.2022, 10:40

Völlig weltfremd.

Er ist dann ein fachlich schlechter und zudem fahrlässiger Galerist und kann natürlich belangt werden, da Unwissenheit vor dem Gesetz keine Gültigkeit hat.

14melissa14 
Fragesteller
 29.08.2022, 10:02

Aber der subjektive Tatbestand ist doch dann nicht erfüllt, wenn er keinen Vorsatz hatte. Wie willst du ihn dann verurteilen

upbrunce  29.08.2022, 10:04
@14melissa14

Vorsatz hin oder her. Fahrlässigkeit.

14melissa14 
Fragesteller
 29.08.2022, 10:09
@upbrunce

Es gibt keinen fahrlässigen Betrug

upbrunce  29.08.2022, 10:18
@14melissa14

Hör mal, wenn du deine Antwort doch schon hast und ohnehin keine andere gelten lassen willst, egal ob korrekt oder nicht, warum fragst du dann jetzt eigentlich? Du hast jetzt hier ein paar sinnvolle Antworten bekommen, da gibt es mehr eigentlich nicht zu zu sagen.

14melissa14 
Fragesteller
 29.08.2022, 10:25
@upbrunce

Ne meine Frage war, wie seine Unschuld bewiesen werden kann

upbrunce  29.08.2022, 10:26
@14melissa14

Das stand unter bzw. Ich habe mich auf die beiden Fragen davor bezogen. Seine Unschuld muss nicht bewiesen werden. In Deutschland muss die Schuld bewiesen werden.

14melissa14 
Fragesteller
 29.08.2022, 10:31
@upbrunce

Unwissenheit schützt aber vor Strafe. Wie möchtest du ihn verurteilen, wenn Vorsatz nicht vorliegt. Du hast keine meiner Fragen beantwortet .

upbrunce  29.08.2022, 10:32
@14melissa14
Unwissenheit schützt aber vor Strafe.

Immer noch: Nein, das Gegenteil ist hierzulande der Fall. Das wurde dir jetzt auch bereits ein paar mal hier bestätigt. Wo liegt dein Verständnisproblem?

Er hat nicht die nötige Sorgfalt walten lassen (z.B. kein Gutachten) , das könnte man ihm vorwerfen.