Verurteilt trotz Unschuld?

6 Antworten

Wo ist das Problem? Es wurde ein Gerichtsverfahren durchgeführt, wo du es hättest beweisen können, wenn Du dir so sicher bist. Was sagt denn dein Rechtsanwalt zu deiner Meinung, dass Du unschuldig bist. Nein, vermutlich ist es so, daß dir jetzt eine Ausrede eingefallen ist, um deine Straftat zu vertuschen.

737755g 
Fragesteller
 20.12.2019, 14:56

es gibt eine person die ist kalendarisch 22 und laut 2 gerichtsgutachter erst 9-12 jahre.

LeBonyt  20.12.2019, 15:22
@737755g

Wie schon in den vorherigen Frage erwähnt. Eher in der geschlossenen Psychiatrie, um weitere Straftaten zu verhindern als im Knast. Liegt denn eine nachgewiesene geistige Behinderung vor? Und erstmal müsstest du uns erzählen, um was für Straftaten es sich handelt?

737755g 
Fragesteller
 20.12.2019, 15:25
@LeBonyt

nix schlimmes nur hoher schaden über 400000 euro

LeBonyt  20.12.2019, 15:35
@737755g

Ach ja.. Dann also schwere Brandstiftung, wie Zündeln im Club ausser Kontrolle geraten? Oder schwere Sachbeschädigung, z.B. Einen ICE komplett mit Graffiti eingesprüht?

Mit einem Anwalt in die Revision gehen.

FastReply  20.12.2019, 13:07

Frist vorbei und nach der Schilderung würde das Revisionsgericht nichts ändern.

Dann war der Verurteilte sehr dämlich!

Außerdem frage ich mich, weshalb der Anwalt des Verurteilten nicht tätig wurde.

Du kannst in Berufung gehen wenn du das Urteil noch nicht angenommen hast.

737755g 
Fragesteller
 20.12.2019, 12:56

Wenn das Urteil über ein Jahr her ist?

MaryLynn87  20.12.2019, 13:05
@737755g

Und dir ist jetzt erst eingefallen, dass du doch unschuldig bist?

Ich schätze, der Zug ist abgefahren.

ZuumZuum  20.12.2019, 13:17
@737755g

Das hat sich dann erledigt, die Frist für die Berufung ist lange verstrichen (zwei Monate nach Urteilsverkündung).

Du könntest allenthalben ein Wiederaufnahmeverfahren nach § 359 StPO anstreben. Das hat aber nur Erfolg, wenn tatsächlich neue Beweise vorliegen, die ein milderes Urteil erwarten lassen oder grobe Verfahrensfehler vorliegen. Kannst Du ja selber mal durchlesen.

Nichts. Die angeblichen Beweise hat es doch auch schon vorher gegeben.

737755g 
Fragesteller
 20.12.2019, 12:56

???

737755g 
Fragesteller
 20.12.2019, 12:57

Wenn man die Beweise nicht eingesetzt hat und KEIN Geständnis abgelegt hat?

bergquelle72  20.12.2019, 13:01
@737755g

dann ist man dumm

FastReply  20.12.2019, 13:06
@737755g

Wo läge dann der Fehler des Richters? Er kann nur die Beweise bewerten die er hat.

Vielleicht hilft dir § 359 StPO weiter.