Hat man nach Verurteilung eine Chance ins Ausland zu fliehen u so dem Gefängnis zu entgehen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die vollen 5 Jahre wird er nicht absitzen müssen, bei guter Führung. Danach ist die Nr. ausgestanden und zieht sich nicht endlos hin.

Eine Flucht bedeutet, dass seine Familie mitbestraft wird. Zudem haben viele Länder ein Abkommen mit Deutschland, und liefern Straftäter aus.

Die Tochter ist 3 Jahre alt. Soll sie nie wieder ihr Geburtsland sehen dürfen? Keine Oma, kein Opa?

Was ist mit Heimweh?

Ein erwachsener Mann steht für seine Straften selber ein und zieht nicht Kind und Frau mit runter. Vor allem fragt er sie auch erst einmal, ob sie Bock auf ein Leben auf der Flucht und in Halblegalität haben.

Eine Flucht bedeutet, dass seine Familie mitbestraft wird.

Huh?

@kevin1905

Er meint hier nicht strafrechtlich sondern durch den Umstand, dass man auf der Flucht ist und alles zurücklässt. Freunde, Familie, das gesamte soziale Umfeld und das Leben was man sich aufgebaut hat.

@Eismensch

war eigentlich nicht so schwer verständlich, aber was will man von einem kevin schon groß erwarten?

@Eismensch

Wenn Frau und Kind mitfliehen, dann hat das Kind keine Möglichkeit eine geregelte Biografie zu bekommen. Kindergarten und Schule wird es ständig wechseln müssen. Mutter und Kind müssen dann lebenslang lügen und verheimlichen. Dabei haben die 2 nichts Falsches getan, außer den falschen Mann zu lieben. Der Vater sollte sich der Strafe stellen. Nach ca. 2-3 Jahren (nach guter Führung) ist er wieder da und alle können ihr gewohntes Leben behalten. Das Kind kann Freundschaften aufbauen, Oma und Opa erleben und die Mutter brauch nichts zurücklassen.

sinnlos - es gibt mit fast allen Staaten Auslieferungsabkommen

  1. Wenn ernsthaft eine Verurteilung zu 5 Jahren droht, wäre die Person in U-Haft.
  2. Wenn man vorher annimmt, das die Strafe geringer wird und erst in der Verhandlung die höhere Strafe rauskommt, wird die Verhaftung im Anschluss an die Verhandlung durchgeführt.
  3. Wenn er vorher abhaut OK. Aber kann er da, wohin er abhaut etwas tun um sich zu ernähren?
  4. Wenn er Geld hat und sich so finanziert werden die Leute in der Umgebung schnell heraus finden und alles wird teurer.

Bei der Situation mit Familie lieber die 60 Monate kassieren, die 40 Monate absitzen (davon vermutlich die letzten 12 im offen Vollzug) und wieder ein normales Leben führen. Wird ihm jeder Anwalt raten.

Wenn man paar Leute kennt und genug Bargeld hat dann vielleicht. Aber dann doch eher nach Südamerkka o.ä. anstatt in der EU zu bleiben. Allgemein müsste man sich aber auch verdammt gut anstellen und extrem vorsichtig sein bei allem. Kontos, Handys etc. Kann man alles nicht mehr verwenden und die eigene Route müsste auch geheim bleiben. Das Leben wäre mit dem jetzigen nicht mehr zu vergleichen. Ich weiß nicht ob das für Frau und Kind so toll wäre.

Kommt darauf an, ob ein Auslieferungsabkommen besteht.