Fiverr Urheberrecht?

2 Antworten

Mache ich mich dadurch strafbar?

ja

Verletzt es das Urheberrecht wenn nur kurze Segmente verwendet werden?

ja

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Business494 
Fragesteller
 06.11.2019, 18:31

Danke für die klare Antwort, kann ich mich davor irgendwie schützen? Wenn es zum Beispiel ohne meinem Wissen gegen das Urheberrecht verstößt? Oder ich die Person frage ob es urheberrechtlich geschützt ist und sie mir schriftlich versichert das kein Urheberrecht drauf liegt und ich es kommerziell nutzen darf?

Wer wird dann im Falle einer Anzeige zur Rechenschaft gezogen?

tinalisatina  06.11.2019, 18:37
@Business494

Zur Rechenschaft gezogen werden beide. Du kannst, wenn Du Dich, wie geschrieben absicherst, aber beim Ersteller alle Deine Geschichten weitergeben. Auf jeden Fall schriftlich geben lassen, dass das Material frei von Rechten Dritter ist.

Ein Straf-Verfahren wegen UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gibt es nur nach einem UrhG § 109 Strafantrag, "es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält", was aber selten der Fall ist.

In der Regel kommte es also zu keinem Straf-Verfahren, sondern höchstens zu einem Zivil-Verfahren wegen UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, und zuvor meist erst zu einer UrhG § 97a Abmahnung.

Zur Unterlassung verpflichtet ist (wenn der Abmahner oder der Kläger im Recht ist bzw. Recht bekommt) der Verbreiter des geschützen fremden Werkes - auch wenn dessen Video-Artist versichert hatte, dass sein Video keine fremden Rechte verletzen würde.

Dann kann man den Artisten aber in Regress nehmen für seine Kosten, die im Zuge von Abmahnungen und Klagen, von Unterlassungen und von Schadensersatz entstehen.

Daher sollte man die Verträge mit den Artisten so gestalten, dass deutlich wird, worum sich jeder kümmern muss - der Artist also auch um die Rechte an den fremden Werken, die er verwendet.

Möglich ist ja auch, dass er sie verwenden darf - etwa wegen UrhG § 51 Zitate oder UrhG § 24 Freie Benutzung oder UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk. Ein UrhG § XY Kurze Segmente ist aber nicht bekannt ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd