Kann mein Vermieter meine mündliche Kündigung schriftlich annehmen?

7 Antworten

dann "kündig" ich halt

Das ist eine Ankündigung das Du kündigen wirst. Also irgendwann. Und dann natürlich richtig mit Kündigungsschreiben und so. Aber Du hast doch sicher kein Schriftstück hinterher geschickt.

Hat er Deine "Kündigungsabsicht" bestätigt oder hat er selbst eine Kündigung geschrieben?

Gerhart  22.03.2014, 08:04

Streit um des Kaisers Bart. Keine schriftliche Mieterkündigung > Bestätigung des Vermieters ohne Wert.

Nur eine SCHRIFTLICHE Kündigung ist rechtlich bindend. Der Vermieter kann nur mit einem begründeten Verstoß gegen den Mietvertrag kündigen. Dazu gehört eine zeitweise "Verstimmung" nicht.

Hier befindet sich der Vermieter eindeutig im Unrecht.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf daher keiner Zustimmung des Gekündigten. Allerdings muss die Kündigung eines Mietvertrages schriftlich erfolgen. Schau mal hier rein.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__568.html

Die vom Mieter mündlich ausgesprochene Kündigung ist somit unwirksam. Das Mietverhältnis besteht uneingeschränkt weiter.

Hab im Streit mit meinem Vermieter emotional gesagt dann "kündig" ich halt und hab ihn stehen lassen. Zwei Tage darauf hat er mir seine schriftliche Kündigung geschickt: Hiermit nehme ich Ihre mündliche Kündigung an... Kann der das??? Vielen Dank erst mal!!!

Er kann sie zur Kenntnis nehmen, aber sie ist nicht wirksam:

§ 568 Form und Inhalt der Kündigung .

(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

(2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.

Zwei Tage darauf hat er mir seine schriftliche Kündigung geschickt:

Wie begründet er seine Kündigung?

Bitte mal als Kommentar die Frage beantworten.

Die Kündigung des Vermieters könnte auch unwirksam sein, aber dazu müsste man die Begründung wissen.

Mietverträge müssen zwingend schriftlich erfolgen. Euer mündlicher Meinungsaustauch ist unwirksam. Im Arbeitsrecht sähe es anders aus, da gälte auch eine mündliche Kündigung.