Einer unser Mieter hat mir mündlich gekündigt, ich habe in Schriftform (Einschreiben) geantwortet und seine mündliche Kündigung angenommen. Ist das korrekt?

5 Antworten

Einer unser Mieter hat mir mündlich gekündigt, ich habe in Schriftform (Einschreiben) geantwortet und seine mündliche Kündigung angenommen. Ist das korrekt?

Nein, die Kündigung bedarf laut BGB der Schriftform.

Laut § 568 Abs. 1 BGB ist ja für Mietverträge die Schriftform zwingend erforderlich.

Die mündliche Kündigung ist juristisch nicht einwandfrei und somit kann keine schriftliche Bestätigung erfolgen.

Aber wo kein Kläger da kein Richter. 

Willst Du absolut sicher gehen , dass der Mieter auch verschwindet, dann weise ihn auf seinen Formfehler hin und er möge schriftlich zum ... kündigen und Du bestätigst ihm dann die Kündigung zu diesem Zeitpunkt.

So würde ich es machen, denn wenn Du einen Nachmieter suchst und lässt diesen Nachmieter schon einen Mietvertrag unterschreiben, könnte es passieren dass der jetzige Mieter doch nicht auszieht, weil er doch bleiben will und er mittlerweile weiß, dass seine Kündigung unwirksam ist.

MfG

Johnny

Was macht es hier für einen Sinn die ganze Frage zu zitieren?!

Eine Kündigung bedarf IMMER der Schriftform

Das weiß ich, aber weil ich seine Willenserklärung nicht wirklich kannte, habe ich dann postalisch als Vermieter die Kündigung angenommen und ihm bestätigt, dass nach drei Monaten Kündigungsfrist die Mietzeit endet.

Solange das schreiben aus den Juristischen Rahmen hat...Ja. Alle Anforderungen kannst du dir auf der Web Seite des Vermieter-Verbandes heraus suchen.

Inwiefern juristischer Rahmen? Ich habe im Schreiben geschrieben, dass ich die mündlich ausgesprochene Kündigung annehme und mit diesem Schreiben bestätige.

Die Mieterin ist momentan eher darauf aus den Hausfrieden zu stören. Mein Vater hat sich heute so stark aufgeregt, dass sein Bluthochdruck bei fast 190 lag und für einen Herzkranken ist das nicht ideal.

Solange die Kündigung nur mündlich ist kann man dir gar nichts. Du kannst dort wohnen bleiben solange du willst. Vor Gericht ziehen kann er dich nicht weil er keine Zettel hat. Allerhöchstens kann er die Mietkosten immens erhöhen, wogegen du jedoch juristisch gegengehen kannst.

Fazit: Solange es nichts schwarz auf weiß gibt kannst du und solltest du nichts machen. Es sei denn du willst ausziehen, dann solltest du nochmals eine SCHRIFTLICHE KÜNDIGUNG schreiben :)

Das Ding hat einen Pferdefuß. Der Mieter könnte sich irgendwann auf die Unwirksamkeit einer mündlichen Kündigung berufen, weil er es sich anders überlegt hat und doch bleiben möchte.