Firmenwagen Kündigung Mitte des Monats?

4 Antworten

logisch, trotzdem bekommst nur den halben Gehalt/Lohn ausbezahlt,

Mit Kündigung hast den Wagen abzugeben.

Das Arbeitsverhältnis endet zum 16.08. und das Fahrzeug gehört dem Betrieb und darf aus versicherungstechnischen Gründen nur von Angestellten genutzt werden.
Somit ist logisch, dass Du den Wagen auch abzugeben hast.

Fakt ist auch, dass der geldwerte Vorteil (Dienstwagen) nicht anteilig berechnet wird. Warum das so ist kann ich Dir leider nicht sagen, da ich keine Gesetzesfundstelle habe.
Wir hatten im Betrieb den Fall, dass jemand den Wagen zur Mitte des Monats abgegeben hat. Nach Rücksprache mit dem Steuerbüro hieß es, dass man den Vorteil anteilig nicht berechnen kann aber eine Gesetzesgrundlage konnte mir niemand nennen.

Du hast keinen Anspruch mehr auf den Dienstwagen aber Du kannst ja vor Gericht einen Präzedenzfall versuchen ;-)

Eine zeitanteilige Nichtnutzung des Dienstwagens führt nicht zur Kürzung des geldwerten Vorteils nach der 1%-Regelung.

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.2.2015, Az. 6 K 2540/14

Den Wagen darfst Du nur bis zum letzten Tag nutzen.

Differenz vom gw-Vorteil kannst Du Dir mit Steuererklärung "zurückholen".

So hat´s mir letztens ein auch zum 15. ausscheidender Kollege erklärt.