Kündigung zurück nehmen bei Schwangerschaft? Stimmt das?

9 Antworten

Du solltest unverzüglich zum Frauenarzt gehen und Deine Schwangerschaft feststellen lassen. Warst Du zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger muß die Kündigung zurückgenommen werden. Der entsprechende § ist schon genannt worden.

Vermutlich wirst Du das gerichtlich durchsetzen müssen.

Wie schon geschrieben wurde, du hast nach Erhalt der Kündigung 2 Wochen Zeit, um den AG von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, dann ist die Kündigung ungültig.

Geh also schnellstens zum Frauenarzt, lass dir das bestätigen und bring deinem Ag die Schwangerschaftsbescheinigung. In der ist ja dann auch ersichtlich, dass du schon schwanger warst, bevor du die Kündigung bekommen hast.

Aber nur weil du schwanger bist, bekommst du nicht gleich ein Beschäftigungsverbot. Das tritt erst 6 Wochen vor der Geburt ein und dauert dann bis 8 Wochen nach der Geburt (verlängert sich bei einer Frühgeburt automatisch um die Wochen, die man nicht in Anspruch nehmen konnte). Die Wochen vor der Geburt darfst du sogar weiterhin arbeiten gehen, wenn du es willst, nur darf es dein AG eben nicht von dir verlangen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Arzt dir ein Beschäftigungsverbot ausspricht und das passiert nunmal nicht automatisch, nur weil man schwanger ist. Da muss schon ein gewisses Risiko für Mutter und Kind gegeben sein.

Du verwechselst Beschäftigungsverbot mit Mutterschutz. In meinem Beruf bekommt man für gewöhnlich ein Beschäftigungsverbot wenn man das möchte und ich möchte es auf jeden Fall.

dann ist die Kündigung ungültig.

Eine Kündigung wird nicht von alleine ungültig. Entweder der AG nimmt sie schriftlich zurück oder es muß Klage erhoben werden.

Geh halt rasch zum Arzt und lass dir die Schwangerschaft bestätigen. Und dann geh (wenn du es dir irgendwie leisten kannst) zu einem Anwalt und lass dich beraten, was Fristen, Arbeitsverbot usw. anbelangt.

Es gibt schon Möglichkeiten, auch vor dem Mutterschutz ein "Arbeitsverbot" zu bekommen. Bei Erzieherinnen ist das zum Beispiel der Fall, wenn ihnen gewisse Antikörper fehlen, die nachweisen, dass sie sich an ihrem Arbeitsplatz nicht sicher bewegen können, ohne sich anzustecken und dann das Kind zu gefährden.

Da braucht es dann sicherlich aber einen aktuellen Bluttest und Bestätigung vom Arzt. Ich weiß auch von Tätigkeiten, die im Schichtdienst ablaufen, dass die offenbar für Schwangere nicht erlaubt sind. Da ich aber keine Juristin bin und weiß, dass sich Gesetze auch mal ändern können, wäre ein Anwalt für dich schon praktisch.

oh sorry, hab jetzt erst gesehen, dass die Frage schon ganz alt ist. Ich weiß auch nicht, weshalb hier immer so alte Fragen als "aktuell" angezeigt werden. Aber vielleicht kann ja wer anders mit ähnlichen Problemen meine Antwort noch gebrauchen, drum lass ich sie erstmal stehen.

§9 Mutterschutzgesetz:

Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.

wenn man schwanger ist darf man normaler weise nicht gekündigt werden. Dennoch sollte man das gleich sagen bevor man entgültig gekündigt ist. und nicht JEDER arbeitgeber macht das. Es kann sein das wen du beweisen kannst das du zum kündigungszeitpunkt schon schwanger warst sie es zurück nehmen. Wenn du aber erst in den ersten 2-3 wochen warst kann es auch sein das es keine auswirkungen gehabt haben kann und du gekündigt bleibst.

Da ich schon positiv getestet hab bin ich mindestens in der 4ten Woche. Ich wurde vor einer Woche gekündigt. Früher konnte ich es ja nicht wissen da ich erst jetzt überhaupt testen konnte.