Firma zahlt abgemachte Gehaltserhöhung nicht aus?

6 Antworten

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Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Damit kann auch ein Änderungsvertrag mündlich abgeschlossen werden. Ausnahme ist, wenn das im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde oder tarifliche Regelungen etwas anderes bestimmen.

Mündliche Vertragsschlüsse leiden immer am Beweisproblem. Das beinhaltet den Nachweis der konkreten Absprachen und ihre Auslegung. Die hier stattfindende Diskussion beweist es treffend. Allein wie viele Auslegungsmöglichkeiten bestehen, ab wann die vermeintliche Gehaltserhöhung finanziell wirksam wird/werden soll.

Ich empfehle ein Gespräch mit der zur Vertragsänderung berechtigten Person in der Firma und die eindeutige schriftliche Festlegung der neuen Vereinbarungen: wie viel wird ab wann für was gezahlt.

Jede spekulative Diskussion mit dem Chef oder sonst wem führt zu nichts, wenn ein nicht aufklärbaren Missverständnis im Wege steht. Als Arbeitgeber würde ich mir eine solche vergiftete Diskussion auch verbitten. Also tief durchatmen und ggf. von vorn beginnen (schriftlich!).

Wenn Du das Gehalt zum 1. Juli zugesichert bekommst, gilt das für das Gehalt, das nach dem 1.7. anfällt. Also ab nächster Woche. Ist doch logisch, daß Du das Gehalt für den Juni noch nach den alten Modalitäten bekommst. Das Gehalt, das Du am 1. Juli ausgezahlt bekommst, ist doch für die Zeit, die Du im JUNI gearbeitet hast. Ich denke, Du hast da einen Knoten in Deiner Denkweise.

Beginnt nicht am 01.07. ohnehin das dritte Quartal?

Ich halte die Aussage für Schmarn. Durch den Email-Verkehr hast du aber ggf. einen Anscheinsbeweis für die grundsätzliche Zusage.

Auch eine mündliche Zusicherung ist bindend, oder?

Yep. Es geht aber um die Frage der Beweisbarkeit, die sehe ich hier, wenn auch nicht zweifelsfrei im Grunde schon gegeben.

Arbeits-RS vorhanden?

Dazu wäre zunächst zu klären, ob der direkte Vorgesetzte berechtigt ist, für die Firma rechtlich bindende Absprachen zu treffen, d.h. die Firma rechtlich  vertreten kann. 

ladylenara 
Fragesteller
 28.06.2016, 13:09

Ja, ist er.

Die Gehaltsänderung muss in deinem Arbeitsvertrag stehen ansonsten können deine Vorgesetzten immer etwas anderes behaupten; Kümmere dich darum, dass die Änderung in den Vertrag kommt.