Muss ich bei BAB Gehaltserhöhung angeben oder reicht es auch beim weiterbewilligungsantrag?

2 Antworten

Eigentlich bist du schon verpflichtet, diese Mehreinnahmen zu melden. Das kann in deinem Fall etwas "ungeschickt" sein, weil unter Umständen die Überzahlung des BAB zurück gefordert wird. Das wäre natürlich nicht gut und du müsstest auch auf jeden Fall Widerspruch dagegen einlegen. Ansonsten würden ich vorschlagen, nichts zu verschweigen. Es kommt ja sowieso immer irgendwie heraus.

Also wie ich es kenne hat man einen gewissen Satz sprich das du trotz BAB noch 108 € zuzüglich bekommen kannst.! Aber ich würde dir empfehlen es zu melden sonst kommt es dazu das du am Endet noch zurückzahlen musst. Ein Tipp! Du kannst dich Telefonisch darüber erkundigen. 👍