Creditreform fordert Geld - wie reagieren?

7 Antworten

"Wertes Inkasso. Ich wiese die Forderung vollumfänglich zurück. Eine Mahnung gab es nie, ich bin nicht in Verzug. Sie werden sich hinsichtlich ihrer Bezahlung vertragsgemäß an ihre Mandantin wenden. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Sollten Sie vom Gegenteil überzeugt sein, steht es mir frei, einen Zustellnachweis samt Datum für Rechnung und Mahnung vorzulegen. Ohne diese Beweise werde ich nicht mehr auf weitere Bettelbriefe reagieren."

wer ist in der Beweispflicht, ob bzw wann die Rechnung bei mir ankam?

Der Gläubiger. Aber es ist einfacher damit zu argumentieren, dass es nie eine Mahnung gab.

Oder, anders gefragt, habe ich Grund zur Sorge?

Nö.

Kann ich tatsächlich unwissend in Verzug geraten?

Normalerweise nicht. Wenn keine sonstige Ausnahme vorliegt (z.B. vertraglich vereinbartes Zahlungsdatum), dann gibt es hier keinen erkennbaren Verzug.

Kann die Firma Creditreform diese Kosten einklagen?

Gegen dich kann ausschließlich der Gläubiger selbst klagen. Das Inkasso hat 0 Rechte, gegen dich zu klagen. Du hast keinen Vertrag mit dem Inkasso. Und ob der Gläubiger das tut, hängt von vielem ab. Beispielsweise ob das garantiert, kostenlos zu arbeiten oder nicht...

Oder kann ich das Ganze getrost abheften und eventuell noch folgende Schreiben auch?

Im Prinzip ja. Auf Gerichtsbriefe solltest du aber reagieren und auch insoweit deinen Briefkasten täglich leeren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was mich hier wundert ist, das normalerweise ein Inkassounternehmen erst dann eingeschaltet wird nachdem meine erste bzw eine zweite Mahnung versendet worden ist und eben noch immer nicht reagiert wurde.

Hast du eine Mahnung bekommen eine erste eine zweite?

nein, nichts. Allerdings wird in der tat auch das behauptet - telefonische Auskunft (bzw Behauptung) von heute mittag. Aus dem Schreiben geht nichts dergleichen hervor

und über welche Summe reden wir hier die du jetzt laut Inkasso noch bezahlen sollst, wenn die Forderung hier schon beglichen ist?

@LittleMac1976

42,50 wollen sie von mir, die rechnung lautete auf knapp 75 euro.

Klagen expl WG vorgerichtlicher inkassokosten sind mangels Erfolgsaussichten selbst im Verzugsfall extrem wenig wahrscheinlich.

Dies gilt vor allem dann wenn es sich um ein geschaftserfahrenes Unternehmen wie ein Sanitatshaus handelt

Was verlangt creditreform an Gebühren bei welcher Forderungshohe ?

die rechnung betrug knapp 75 euro, "nachzahlen" soll ich gut 42,50 euro

Du hast doch das Datum auf der Rechnung und sicherlich einen Kontoauszug, eventuell hat sich das dummerweise überschnitten ... der Gläubiger muß keine Mahnung schicken , so weit ich weiß, darf er aber erst nach 1 Monat nach Fälligkeit ein Inkassounternehmen beauftragen...

ja, das datum auf der rechnung habe ich, allerdings liegen zwischen diesem datum und dem datum, als der brief in meinem briefkasten landete, mehr als sechs wochen.

Auch, wenn ich absolut nicht weiß, ob das so rechtsgültig ist:

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen, auch wenn dieser Bescheid als normaler Brief zu dir ankam. Denn diese Forderung ist ja eigentlich nichtig, da sie bezahlt wurde.

Würde eher noch, falls es da Probleme gibt, an ensprechenden Stellen (Sanitätshaus, Inkasso-Laden) einen Teil-Kontoauszug vorlegen, um den Beweis des Bezahlsvorgangs zu erbringen.

Die Zahlung der Rechnung ist unstrittig. Sie wollen den "Aufpreis" für "verspätete" Zahlung, da sie die Rechnung angeblich bereits im Juli rausgeschickt hatten. Da beginnen meine Fragen: 1. wie wollen die das beweisen, wenn es ein normaler Brief ist und 2. wie wollen sie beweisen, dass der Brief in der üblichen Zeit ankam? Ich erlebe es nicht zum ersten Mal, dss Post garnicht oder aber extrem verspätet ankommt. Vermutlich werden Briefe öfter als man denkt falsch eingeworfen und die Leute schmeißen das einfach weg (oder bringen es erst nach Wochen zum Empfänger). Frage ist halt: wer haftet, wer hat rechtlich gesehen, das Nachsehen?