Darf mein Arbeitgeber ein Foto von mir online stellen, ohne das ich das will?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, dein Arbeitgeber darf ohne deine Einwilligung kein Bild veröffentlichen.

Zum einen verstösst er damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses fordert in diesem Fall eine schriftliche Einwilligung. Was diese alles beinhalten muss steht in §4a BDSG. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Außerdem hätten wir dann noch das Recht am eigenen Bild. Zitat aus §22 KunstUrhG "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."

Alles in allem kann es im Zweifelsfall für den Arbeitgeber schnell problematisch werden. Unter anderem

  • Löschungsanspruch (kann sehr aufwendig werden wenn es um Internet oder gar Kataloge geht)
  • Unterlassungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Bußgeld

 

 

Was ist das für eine Firma??? Niemand kann eine Person zu einem Foto und dessen Veröffentlichung zwingen! Vollkommen egal, ob im privaten oder im beruflichen Bereich- wenn Du das nicht willst, dann wilsst Du das nicht- basta! Du hättest hart bleiben sollen, denn Du warst im Recht. So kannst Du im Nachhinein nur noch verlangen, dass Dein Gesicht auf dem Foto geschwärzt wird, dass muss er nun aber nicht mehr tun. Rechtlich gesehen bist Du jetzt verloren, denn Du hast mitgemacht. 

Natürlich musst Du nicht - finde aber man muss nicht immer als der auffallen, der immer auf sein Recht pocht!

Wiederspreche der Veröffentlichung schriftlich (wenn es bereits im I-Net ist, dann mit einer Frist) und berufe dich auf §22 KunstUrhG (umgangssprachlich: das Recht am eigenen Bild).

Hier nochmal zum nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

 

Die "Bringschuld" liegt beim Arbeitgeber. Dieser muss vom Arbeitnehmer eine Einwilligung einholen wenn er das Bild veröffentlichen will.

Nicht umgekehrt, dass der Arbeitnehmer widersprechen muss wenn er dies nicht will. Das wäre nur erforderlich wenn er in der Vergangenheit eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt hätte, welche er jetzt widerrufen will.

Aber schaden kann es natürlich nicht ...

Problem in der Praxis ist die Situation wenn der Arbeitgeber nicht reagiert. In diesem Fall bleiben einem (wenn kein Betriebsrat vorhanden) eigentlich nur die Möglichkeit sein Recht mittels Zivilklage durchzusetzen.

 

Er meinte dann: Es ist kein Problem, wir nehmen ein Foto wo ich nicht mit drauf bin. Das es leider nicht gibt! Da ich ja genötigt wurde teil zu nehmen. Dann durfte ich mir anhören warum ich das nicht gleich gesagt habe und habe es ihm geschildert, wie es war. Nun hat er mir unter die Nase gehalten was das alles kostet wenn die nochmal kommen müssen.


 

Das Ergebnis war die Antwort, das er sich darum kümmern würde.Leider kenne ich sein kümmern, ich warte schon fast ein Jahr auf mein Arbeitszeugnis, wie andere auch.


 

Wir haben keinen Betriebsrat....


 

Was kann/muss ich machen?


 


 

Entschuldigung für meine schlechte Rechtschreibung und Grammatik.


 

MfG