Finanzamt und Neuwagen?

14 Antworten

Natürlich bekommt das Finanzamt das mit.

Hast Du schon einmal das Wort KFZ-Steuer gehört?

Allerdings wird sich das Finanzamt nur dafür interessieren, wenn sich eine deutliche Diskrepanz zeigt. Jemand der ein Durchschnittseinkommen hat und einen Lamborghini zulässt, wird sich unangenehme Fragen gefallen lassen müssen.

schelm1  27.02.2012, 12:09

Über die Kfz-Steuer dürften solche Barkäufe eher weniger auffällig werden!

PatrickLassan  27.02.2012, 19:14
@schelm1

Das Finanzamt erfährt nur über die Zulassungsstelle, dass ein Fahrzeug zugelassen wurde sowie die für die Besteuerung relevanten Daten, aber nicht, wie das Fahezeug bezahlt wurde.

Ja, bei Bar Beträgen über 10 000 gibt es immer eine Meldung! Man muß immer einen Herkunftsnachweis haben! Das Finanzamt hat gar nicht viel Arbeit damit! Die Behaupten einfach irgendwas und schicken dir einen Steuerbescheid! Dann bist du in der Beweispflicht!

Maerchenkiste  27.02.2012, 12:07

woher hast du denn diese Weisheit? Das gilt nur bei Einzahlungen auf der Bank. Also zahlt man max. 9.999,00€ ein.

HeikoG  27.02.2012, 17:06
@Maerchenkiste

Ja eben! Was glaubst du denn was der Autohändler mit der Kohle macht! Da tritt das Geld wieder ins System ein und da geht dann eine Spur ans Finanzamt und die sagen dann "Hoppla, wer hat denn hier 100 000 € in Bar auf den Tisch gelegt" Bei Kleingeld sparen die sich natürlich die Arbeit! Aber so ab 30000 wird es doch interessant!

PatrickLassan  27.02.2012, 19:16

Das Finanzamt hat gar nicht viel Arbeit damit! Die Behaupten einfach irgendwas und schicken dir einen Steuerbescheid!

Du stellst Dir das etwas sehr einfach vor.

HeikoG  27.02.2012, 20:21
@PatrickLassan

Ich stell mir das gar nicht vor! Ich hab es so erlebt!

Du glaubst nicht, womit man sich beim FA alles beschäftigt. Wenn Dein Bargeld "legal" ist, dann hast Du doch nichts zu befürchten.

Mit Barzahlung bei Händler machst Du Dich schon verdächtig. Wenn beim Händler eine Prüfung gemacht wird, was ja meist so alle 4 Jahre gemacht wird und die finden einen Barkauf von einem Inländer, dann können die schon darüber fallen. Dann machen die eine Prüfung bei Dir (auf bei Privatleuten wird eine FA-Prüfung gemacht). Und dann kriegst Du Ärger mit Deinem schwarz verdienten Geld. Nachzahlung und Strafe, wenn es einige Zigtausend sind die Du schwarz gemacht hast auch Gefängnis. Neuerdings auch ohne Bewährung.

schelm1  27.02.2012, 12:14

Exakt so ist das! Die Querprüfung bringt den Ärger!

Im Zusammenhang mit Kfz-Steuer bekommt das Fa das immer mit sofern Du da Auto auch zulässt. Aber sofern Du aus dem Besitz bzw. Gebrauch gegenüber dem FA keine zusätzlichen steuermindernden Kosten ausser km-Pauschale o.ä. geltend machst. ist das Auto für das FA uninteressant.