Auto Mehrwertsteuer ausweisbar? Wie geht das?

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Sie sagen, Sie seien 'Selbstständiger'. Bedeutet dies auch, dass Sie umsatzsteuerpflichtiger 'Unternehmer' sind? (Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht). - Falls Sie Kleinunternehmer sind, können Sie die Umsatzsteuer aus dem Fahrzeugkauf leider nicht als Vorsteuer abziehen. - Sind Sie dagegen "normaler" Unternehmer, der eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung einreicht, eine jährliche Umsatzsteuer abgibt und Umsatzsteuern abführt, so dürfen Sie selbstverständlich die gezahlte Umsatzsteuer des Fahrzeugs als Vorsteuer zu Ihren Gunsten abziehen.

Die Vorsteuer dürfen Sie in dem Monat anrechnen, in dem Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung (Rechnungsdatum) vorliegt UND Ihnen das Fahrzeug geliefert wurde (Leistungsdatum). - Haben Sie die besagte Eingangsrechnung mit Rechnungsdatum Mai und dem Liederdatum Mai, so dürfen Sie die Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung Mai bzw. 2. Quartal geltend machen. - Diese erhalten Sie vollständig vom Finanzamt angerechnet bzw. ausgezahlt. Es könnte sein, dass das Finanzamt die Rechnung als Kopie sehen will.

Die Zinsen und Darlehensraten sind dagegen (meistens) umsatzsteuerneutral; Sie können also keine Vorsteuer geltend machen, da Ihnen die Bank in diesem Fall keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt. - Verzichtet die Bank auf die Umsatzsteuerfreiheit (des Zinsanteils), so schlägt die Bank die Umsatzsteuer noch zusätzlich oben drauf. - Diese erhielten Sie dann auch vom Finanzamt zurück - Sie merken, dass ist - falls überhaupt - lediglich ein Nullsummenspiel.

Leasen Sie das Auto dagegen, so erhalten Sie in der Regel keine Rechnung vom Autohaus. Sie können an dieser Stelle somit auch keine Vorsteuern geltend machen. - Die Leasing-Raten dagegen sind umsatzsteuerpflichtig. Aus diesen können Sie dann die Vorsteuer geltend machen. - Da die Leasingraten auf einen längeren Zeitraum verteilt werden, hätten Sie dann auch einen kontinuierlichen wenn auch kleinen Vorsteuererstattungsanspruch.

Über die ertragsteuerlichen (Einkommen- und Gewerbesteuer) Auswirkungen habe ich noch gar nicht gesprochen ...

Ich kann Ihnen nur den Tipp geben: Schauen Sie bei einem Betriebsfahrzeugkauf nicht nur auf die Umsatzsteuer. - Die ertragsteuerlichen Auswirkungen sind viel gewichtiger als die umsatzsteuerliche. - Lassen Sie sich beraten, ob sich ein betrieblicher Fahrzeugkauf wirklich für Sie lohnt. - Schließlich müssen Sie Ihre Privatnutzung wieder steuererhöhend hinzurechnen, sei es anhand eines Fahrtenbuch oder anhand der 1% und 0,03%-Regel. - Wenn man das am Ende mal alles durchrechnet, bleibt nicht selten Ernüchterung übrig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung