Finanzamt Inhalt/Dauer einer Lerngruppe mitteilen?

4 Antworten

Die Sachbearbeiter vom Finanzamt sind nicht auf den Kopf gefallen und wissen, dass viele Lerngruppen "gefakt" sind (grad bei weiten Wegstrecken). Deshalb wird bei dir wohl überprüft, ob die Lerngruppe überhaupt und nicht nur auf dem Papier und auch nicht zum Freizeitvergnügen stattgefunden hat.

Und ja, das darf überprüft werden!

Du hast Fahrtkosten beantragt.

Wären es die Fahrtkosten von/ zur Arbeit, würde vermutlich nicht "hinterfragt" werden (da ja anhand gemeldeter Daten nachvollziehbar ist, an wie vielen Tagen Du arbeiten warst...)

Für die zusätzlichen Fahrten nach X oder Y muss schon von Deiner Seite der Nachweis erbracht werden, ob es ein "Ausflug", Kurzurlaub... oder eben ein steuermindernder Anlass war...

Einfachste Lösung: Ruf beim Finanzamt an, die Nummer des Bearbeiters steht sicher auf dem Schreiben, das Du bekommen hast, und klär mit dem Bearbeiter, aus welchen Gründen er diese Unterlagen und Angaben benötigt.

Du wolltest Fahrten zu einer Lerngruppe steuerlich geltend machen und das Finanzamt prüft jetzt, ob die Lerngruppe beruflich veranlasst ist oder nicht. Und das dürfen die.

Malcolm85 
Fragesteller
 09.08.2012, 08:50

Mit meinem Beruf haben die nix zu tun! Das ist ein Fernstudium, die Gebühren dafür kann ich ja auch absetzen. Und die Fahrtkosten zu den Prüfungen undso ebenfalls.

Und an der Liste und der Tabelle die ich dem FA gegeben habe, kann man meiner Meinung nach sehr gut erkennen, das es sich dabei um eine Lerngruppe für unser Fernstudium handelt...

Es haben alle die Zettel unterschrieben und jede einzelne Strecke ist in der Tabelle drin!

Ich mein wenn die meine Lernunterlagen haben will, kann ich da gerne meine knapp 20 Aktenordner hinschleppen... Aber die dauer hat ja mal garnix beim FA zu suchen bin ich der Meinung! Ob wir nun 30 Minuten oder 3 Stunden lernen is doch voll egal...

Meandor  09.08.2012, 22:50
@Malcolm85

Wenn Du 50km fährst um 30 Minuten zu lernen, dann hab ich als Finanzbeamter jeden Richter auf meiner Seite, wenn ich behaupte, die Fahrt war privat.

Ich kann Deine Ausführungen nachvollziehen, aber das Problem ist, dass Deine Meinung für die Sachverhaltsermittlung nicht maßgeblich ist. Die Finanzbehörde hat das Recht und die Pflicht den Sachverhalt alleine zu ermitteln und ist an Beweisvorträge des Steuerpflichtigen nicht gebunden.

Das Problem an Lerngruppen ist halt, dass die von vielen Leuten einfach als Steuersparmodell angesehen wurden. Daher ist das Finanzamt immer etwas skeptisch.