amtsärztliches / vertrauensärztliches Attest für Finanzamt

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Empfehlung: Die Verwaltungsentscheidung des Finanzamts bei der übergeordneten Instanz durch Einspruch o.ä. überprüfen lassen samt Verweigerung der schriftl. Anforderung beim Gesundheitsamt. Da es sich - falls überhaupt nötig - um eine Verwaltungsanforderung handelt und durch die Verwaltung von Amts wegen auch erbracht werden kann, müsste es dann auch kostenlos sein. Das einfache Attest könnte man sich auch selber schreiben und vom zukünftigen Therapeuten abstempeln lassen, der das bestimmt gern kostenlos macht.

Du schreibst es handelt sich um "um eine Psychotherapie bei einer Therapeutin ohne Kassenzulassung bei erschöpftem Stunden-Kontingent"!? Da stellt sich mir die Frage, wie wurde es finanziert vor der Erschöpfung des Stunden-Kontingents? Normal muss man ja zu einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der Diagnose und Indikation für eine solche Therapie stellt, und auf dessen Antrag zusammen mit dem Antrag des Therapeuten wird dann die Therapie in 80-Stunden-Teilen so lange als nötig genehmigt. Und eben dieser Facharzt könnte auch das Attest ausstellen. Da es sich aber um eine nicht zugelassene Therapeutin handelt, gehe ich von einer Kurztherapie von max. 30 Std. aus, und die ist leider auch mit Attest nicht verlängerbar. SO, dass war die rechtliche Seite der Krankenkasse ==> Diese hat aber NICHTS mit dem Finanzamt zu tun.

Beim Finanzamt setzte ich meine tatsächlichen Kosten ab : Medikamentenbeiträge, meine Fahrten zu Ärzten und Apotheken, auch die mit den Kindern - und alle ohne Nachweis (ich muss es nur plausibel erklären - kein Fahrtenbuch führen) ! Ich selbst habe jahrelang für eine solche Therapie ca. 6000€ abgesezt ! Niemals hat der Finanzbeamte ein Recht auf ein ärztl. Attest, allenfalls auf einen Nachweis (Rechnungen), welchen Betrag Du für die Therapie tatsächlich bezahlt hast !! (Bei all deinen anderen Kosten, wie Fahrtkosten oder Anschaffungen von Bürogeräten, reichst Du ja auch nur die Rechnungen ein, und keinen beglaubigten Nachweis, dass diese Kosten oder Anschaffungen "berechtigt oder begründbar" sind! Ich glaube dein Finanzbeamter ist größenwahnsinnig!)

Gruß Marco

Meandor  04.11.2011, 16:22

Eine außergewöhnliche Belastung muss zwangsläufig sein. Wenn Du ohne medizinischen Grund irgendwelche Therapien in Anspruch nimmst, dann ist das eben nicht zwangsläufig, und es kann ja nicht sein, dass die Allgemeinheit für Privattherapien aufkommt, oder?

Aber... Der BFH hat entschieden, dass die Beweispflichten nicht so strikt handzuhaben sind. Die Aufforderung für einen Amtsarzt mag überzogen sein, aber eine Zwangsläufigkeit ist trotzdem nachzuweisen.

FrauRettich  04.11.2011, 20:17

"um eine Psychotherapie bei einer Therapeutin ohne Kassenzulassung bei erschöpftem Stunden-Kontingent"

Das ist leicht erklärt: sie kann ja eine Approbation als Psychologische Psychotherapeutin haben, ohne sich in den Kampf um einen Praxissitz/eine Kassenzulassung geworfen zu haben, und eine Privatpraxis betreiben. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Krankenkasse eine solche Psychotherapie über das Verfahren der Kostenerstattung. Dann bekommt man auch ein Stundenkontingent, das irgendwann erschöpft ist. - Das mit der 80-Stunden-Stückelung gilt nur für Psychoanalyse, nicht bei TP und VT.

Dass Du Deine Kosten absetzen konntest, kannst Du nicht vergleichen. Denn Du hast vermutlich Deine Lehrtherapie im Rahmen Deiner Ausbildung zum Psychotherapeuten als Werbungskosten abgesetzt und nicht als außergewöhnliche Belastung. Dann genügt die Rechnung, da die Lehrtherapie quasi wie ein Fachbuch behandelt wird.

Daher kann aber der Finanzbeamte sehr wohl einen inhaltlichen Nachweis verlangen (was sein Vorgesetzter dazu sagen würde, steht auf einem anderen Blatt.)

Vielen Dank für die vielen Beiträge!

@ Marco Die Therapie wird zurzeit noch von der Krankenkasse bezahlt. Sie wurde per Einzelfallentscheidung genehmigt. Das Kontingent ist weit über die Regelzeit ausgereizt. Ich habe einen jahrelangen Rehaweg. Ich musste schon mal eine Weile selbst überbrücken, bis ich wieder beantragen konnte. Es gibt wie schon geschrieben, genug Ärzte und Kliniken sowie Klinikberichte, die die Notwendigkeit bescheinigen (können). Ich habe auch im Internet recherchiert und habe dort ebenfalls gelesen, dass bei Kuren und Psychotherapie eine solche amtsärztliche Bescheinigung im VORHINEIN verlangt werden kann. Ich möchte es ungerne drauf ankommen lassen, ob sie diese dann erstatten, ohne dass mein Attest im Vorhinein akzeptiert wurde.

@ Meandor Bedeutet dies, dass ich auch ein nicht amtsärztliches Attest einreichen könnte? Von diversen Ärzten, die mich behandelt haben bzw. behandeln?

@ Frau Rettich Was Sie schreiben trifft exakt zu. So ist es bei mir. Nach mehreren Verlängerungen ist das Kontingent nun erschöpft. Danke für Ihre Erklärung.

@ Harald Leider verstehe ich nicht ganz, was Du meinst. Was für eine Verwaltungsentscheidung? Es gibt ja noch keine Entscheidung, da ich mich für die Steuererklärung 2011 vorher informiere. In wenigen Wochen ist die Therapie ausgelaufen und ich muss selbst zahlen. Vorher muss ich doch etwas gültiges haben? Oder meinst Du, dass ich es drauf ankommen lassen soll und nur ein normales Attest mit der Steuererklärung einreichen soll? Es gibt auch keine Verweigerung, das lief alles per E-Mail bzw. telefonisch und ich weiß eben jetzt nicht mehr, was ich zuerst machen soll und wer zuständig ist. Das Gesundheitsamt möchte eine Aufforderung vom Finanzamt. Muss das Finanzamt die Aufforderung schreiben, wenn ich es schriftlich beantage, damit es dann beim Gesundheitsamt kostenlos ist? Was ist, wenn das ganze Prozedere jetzt so lange dauert, dass ich schon selbst zahlen muss? Nicht dass die dann sagen, es sei nicht mehr rechtzeitig...

Viele Grüße Doro