Kann ich eine selbstbezahlte Weiterbildung, ohne Beteiligung des AN von der Steuer absetzten?

2 Antworten

Fort- und Weiterbildungskosten können immer dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie entweder im aktuellen Job benötigt werden oder auf eine zukünftige Einkunftserzielung gerichtet sind, die auch in einem anderen Berufsfeld liegen können. Dabei ist es unerheblich ob man unbefristet oder befristet beschäftigt ist; selbst wenn man überhaupt nicht beschäftigt wäre, könnte man durch diese Kosten Minuseinkünfte erzielen (Verlustvortrag).

Früher konnte man nur Aufwendungen absetzen, die dem zur Zeit ausgeübtem Beruf dienten - der Bundesfinanzhof hat aber schon vor einigen Jahren entschieden, daß diese Auffassung nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, weil sich die Lebenswirklichkeit geändert hat und man nicht mehr sein ganzes Berufsleben in einem Job verbringt; es kommt nun nur noch darauf an, ob die Fortbildungen zur Einkünfteerzielung oder zur Sicherung von Einkünften dienen kann; das braucht noch nicht einmal später tatsächlich auch unmittelbar realisiert werden - damit hat der BFH seine frühere Rechtsauffassung revidiert (damals ging es um eine sehr teure Pilotenausbildung).

Daher kannst Du die Fortbildunskosten und auch die Fahrtkosten (hin- und zurück) steuerlich als Werbungskosten ansetzen; wenn die Fortbildung außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte stattfindet, kann auch noch Verpflegungsmehraufwand angesetzt werden (12 € bei Abwesenheit von zu Hause/von der ersten Tätigkeitsstätte von mehr als 8 Std.) - Zeitpunkt der Ansetzung ist immer das Veranlagungsjahr, indem die Zahlungen geleistet werden - Erstattungen des ArbG sind abzuziehen.

Du kannst die Weiterbildungskosten, die Fahrtkosten und bei entsprechend langer Abwesenheit auch den Verpflegungsmehraufwand.

Lege erst einmal nur die Rechnung der Weiterbildung bei. Wenn Rechnung und Zahlung in verschiedene Veranlagungszeiträumen fallen, lege auch noch die Zahlungsnachweise bei, und setze natürlich nur das an, was du in dem jeweiligen Jahr auch bezahlt hast.